Moin Moin!
Ich war im letzten Jahr für ein paar Tage (Abfahrt Zuhause So 13uhr - Ankunft Zuhause Fr 20Uhr) in den Niederlanden zum Arbeiten (Anreise 455km ~ 8Std Fahrt mit Firmenwagen).
Gearbeitet haben wir Abends/Nachts bis Morgens (20-8Uhr inkl 1Std Pause) und unser Hotel wurde komplett übernommen inkl Verpflegung.
Wir hatten keine Kosten usw.
Da ich grad meine Steuererklärung für 2013 mit Taxman mache stehe ich wegen diesem Posten in der der LS-Bescheinigung vor einem Problem.
Taxman meldet mir, wenn ich auf Prüfen gehe, nun folgenden Text:
"Steuerfreue Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit
Sie haben angegeben, dass Sie steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit (Zeile 20) erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Betrage innerhalb der Dialoge in denen Sie die ensprechendne Werbungskosten geltend machne, als Erstattung angeben müssen. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse erhalten Sie in der Regeln für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs- und Reisenebenkosten. Übersteigen die Erstattungen die Aufwendungen, wird der übersteugende Betrag dem Bruttarbeitslohn hinzugerechnet."
Ich hab nun wirklich überall in diesem Abschnitt schon zich Sachen versucht einzutragen aber die Meldung erscheint immer wieder!
Wie muss ich denn nun was eintragen damit es korrekt ist?
Ich war im letzten Jahr für ein paar Tage (Abfahrt Zuhause So 13uhr - Ankunft Zuhause Fr 20Uhr) in den Niederlanden zum Arbeiten (Anreise 455km ~ 8Std Fahrt mit Firmenwagen).
Gearbeitet haben wir Abends/Nachts bis Morgens (20-8Uhr inkl 1Std Pause) und unser Hotel wurde komplett übernommen inkl Verpflegung.
Wir hatten keine Kosten usw.
Da ich grad meine Steuererklärung für 2013 mit Taxman mache stehe ich wegen diesem Posten in der der LS-Bescheinigung vor einem Problem.
Taxman meldet mir, wenn ich auf Prüfen gehe, nun folgenden Text:
"Steuerfreue Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit
Sie haben angegeben, dass Sie steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit (Zeile 20) erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Betrage innerhalb der Dialoge in denen Sie die ensprechendne Werbungskosten geltend machne, als Erstattung angeben müssen. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse erhalten Sie in der Regeln für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs- und Reisenebenkosten. Übersteigen die Erstattungen die Aufwendungen, wird der übersteugende Betrag dem Bruttarbeitslohn hinzugerechnet."
Ich hab nun wirklich überall in diesem Abschnitt schon zich Sachen versucht einzutragen aber die Meldung erscheint immer wieder!
Wie muss ich denn nun was eintragen damit es korrekt ist?
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