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Anlage V Fehler?

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    Anlage V Fehler?

    Hallo,

    ich erstelle gerade erstmalig die Anlage V. In Zeile 7 mache ich einen Haken, dass das Objekt nicht als Ferienwohnung genutzt wird. In Zeile 8 gebe ich das dritte Kästchen entsprechend mit 0 an. Darauf kommt eine Fehlermeldung, die dann behoben ist, wenn ich in Zeile 7 ja ankreuze. Das ist doch paradox, oder habe ich einen Fehler in meinem Kopf?

    #2
    AW: Anlage V Fehler?

    Zitat von Tor Beitrag anzeigen
    In Zeile 8 gebe ich das dritte Kästchen entsprechend mit 0 an.
    Warum? Wenn die Wohnung nicht als Ferienwohnung genutzt wird dann darfst Du dort auch keine Eintragung machen.

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      #3
      AW: Anlage V Fehler?

      Einfach löschen, gar nichts eintragen und schon klappt es. Danke! War mir nicht bewusst, dass 0 und kein Eintrag nicht dasselbe ist.

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        #4
        AW: Anlage V Fehler?

        Zitat von Tor Beitrag anzeigen
        War mir nicht bewusst, dass 0 und kein Eintrag nicht dasselbe ist.
        .

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          #5
          AW: Anlage V Fehler?

          In Zeile 7 ist anzugeben, ob eine Nutzung als Ferienwohnung stattfindet. Wenn ich nein angebe, soll ich trotzdem eine qm-Zahl angeben, wieviel als Ferienwohnung genutzt wird. Mache ich keine Angabe, funktioniert es. Das Objekt wird weder als Ferienwohnung genutzt, noch findet eine Vermietung an Angehörige statt. Wie kann ich das angeben?

          - - - Aktualisiert - - -

          Ich berichtige meinen vorherigen Eintrag, wenn ich keine Angabe mache, werde ich gebeten Angaben zu machen ...

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            #6
            AW: Anlage V Fehler?

            Hallo lorika,

            hast du die Beiträge in diesem Thread nicht gelesen ? -> du trägst dort überhaupt nichts ein.

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage V Fehler?

              Ich berichtige meinen vorherigen Eintrag, wenn ich keine Angabe mache, werde ich gebeten Angaben zu machen
              Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs?

              Da muss man in Zeile 7 JA oder NEIN ankreuzen, je nachdem was zutrifft. Angaben in Zeile 7 muss man in jedem Fall machen!
              Wenn keine Nutzung als Ferienwohnung bejaht wurde, dürfen in Zeile 8 auch keine Quadratmeter eingetragen werden, auch nicht 0!

              Im ElsterOnline-Portal musst du in Zeile 7 zwischen JA und NEIN auswählen, auch hier ist das zwingend!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage V Fehler?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs?


                Im ElsterOnline-Portal musst du in Zeile 7 zwischen JA und NEIN auswählen, auch hier ist das zwingend!

                ich habe den Fehler, es war wieder eine 0, ich hatte 0 qm angegeben ... ich meine, es wäre anwenderfreundlicher, wenn ich eine 0 eingeben könnte, wenn nichts ist ... vielen Dank, x-Mal nachgeschaut ...

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                  #9
                  AW: Anlage V Fehler?

                  Zitat von lorika Beitrag anzeigen
                  es wäre
                  Einfache, unmissverständliche Angaben sind aber auch keine schlechte Idee

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage V Fehler?

                    "Da muss man in Zeile 7 JA oder NEIN ankreuzen, je nachdem was zutrifft. Angaben in Zeile 7 muss man in jedem Fall machen!
                    Wenn keine Nutzung als Ferienwohnung bejaht wurde, dürfen in Zeile 8 auch keine Quadratmeter eingetragen werden, auch nicht 0!"
                    In der Zeile 7 muss ich ach JA oder NEIN für teilweise oder vollständige Eigennutzung ankreuzen, warum kann da eine "0" stehen und bei der Ferienwohnung nicht ?!?!

                    ich fülle seit einigen Jahren für unsere Eigentumswohnung die Anlage V aus. Da wurde nicht angemeckert, wenn ich die 0 bei der Fläche für die FW angegeben habe!!!!!
                    Charlie24 und holzgoe: Eure Antworten wirken sehr arrogant. Wieso muss mir klar sein, dass bei der Ferienwohnung nichts stehen darf und bei der Eigennutzung was stehen kann ?!?!?!? Da geht Eure Begründung gegen den Baum.
                    Habt ihr beiden vorher die Anlage V diesbezüglich vorher überhaubt schon mal ausgefüllt ?!?!
                    Also bitte nicht so altklug ;-)
                    MfG
                    Zuletzt geändert von guerab1; 26.03.2017, 12:30.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage V Fehler?

                      Habt ihr beiden vorher die Anlage V diesbezüglich genutzt? Also bitte nicht so altklug ;-)
                      Und was soll mir dein Beitrag sagen? Ich nutze ElsterFormular samt Anlage V seit Jahren und es ist nun mal so, dass ein 0-Eintrag in Zeile 8 bei der FA-Kennzahl 56 dort zu einer Fehlermeldung führt,
                      wenn in Zeile 7 bei der FA-Kennzahl 61 Nein angekreuzt wurde.

                      In der Zeile 7 muss ich ach JA oder NEIN für teilweise oder vollständige Eigennutzung ankreuzen, warum kann da eine "0" stehen und bei der Ferienwohnung nicht ?!?!
                      Dass in Zeile 8 bei der FA-Kennzahl 55 ein 0-Wert akzeptiert wird, weil dafür keine interne Plausibilitätsprüfung implementiert wurde, ist ein anderes Thema.

                      In der Zeile 7 wird außerdem nicht die teilweise oder vollständige Eigennutzung abgefragt, sondern die Vermietung an Angehörige. Das ist etwas ganz anderes!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage V Fehler?

                        Die meisten Datenbanksprachen unterscheiden zwischen 0 und NULL
                        und prüfen daraufhin die Eingaben.
                        Daher auch die Meldung bei der Plausibilitätsprüfung.
                        Ist für den Laien manchmal nicht so einfach zu verstehen.

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                          #13
                          AW: Anlage V Fehler?

                          Zitat von guerab1 Beitrag anzeigen
                          ...ich fülle seit einigen Jahren für unsere Eigentumswohnung die Anlage V aus. Da wurde nicht angemeckert, wenn ich die 0 bei der Fläche für die FW angegeben habe!!!!!
                          .....Habt ihr beiden vorher die Anlage V diesbezüglich vorher überhaubt schon mal ausgefüllt ?!?!
                          Also bitte nicht so altklug ;-)
                          MfG
                          Hallo guerab1,

                          ..das wird seit Jahren schon in der Plausi beanstandet. Und wenn ich schreibe dass nicht einzutragen ist, habe ich das auch getestet mehrfach, aber man muss ja nicht immer lange Romane schreiben und eine kurze aber präzise korrekte Antwort ist doch noch lange keine Arroganz.

                          Tschüß

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