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Brauche bitte Hilfe

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Brauche bitte Hilfe

    [QUOTE=mno68;103397]
    Ich habe einen Sohn, bin nicht verheiratet bezahle monatlich 200 euro unterhalt...
    [quote]

    eigentlich leider zu wenig informationen, auf grund des unterhaltes nehme ich mal an, der sohn lebt bei der mutter?

    also jedenfalls ausfuellen:
    zeile 5 name des kindes
    zeile 6 geburtsdatum und kindergeld, letzteres sollten 1034 Euro sein, auch wenn sie kein kindergeld als zahlung erhalten haben, so haben sie haelftigen anspruch darauf (kann sein das dieser bereits mit dem unterhalt verrechnet wird)
    zeile 7 wohnort des kindes
    zeile 9 leibliches kind des stpfl. / keine angabe zur ehefrau!
    zeile 10 angaben zur mutter

    das sollte es auch schon gewesen sein. den geleisteten unterhalt kann man als solches nirgends angeben, dafuer hat man ja eben (haelftigen) anspruch auf kindergeld bzw. freibetrag.

    Ich bin im Geld und Werttransport tätig und fahre täglich 41 km zur Arbeit und 41 wieder zurück.. somit kann ich ja die Fahrgeld geltend machen ?
    Anlage N Seite 2 ausfuellen:
    Zeile 31 bis 36 ausfuellen, steht eigentlich dran, was rein muss. die Angaben zu den Tagen sollten auf der Gehalts- oder SV-bescheinigung des AG zu finden sein.
    ggf. Zeile 40 noch, sh. Lohnsteuerbescheinigung

    Und wie ist es mit dem Verpflegungsgeld ? ich arbeite immer zwischen 9-14 Stunden dann kann ich doch auch den "Mehraufwand Verpflegung" geltend machen ?
    ich bin mir NICHT SICHER wie das als fahrer beim geld- und kuriertransport gewertet wird, aber ich meine, das müsste wie beim berufskraftfahrer auch gehen, also eher ja - ggf. mal altgediente kollegen in der firma fragen, die wissen das vermutlich genauer ;-)

    sonst jedenfalls weiter auf Anlage N Seite 2:
    oberhalb Zeile 50 Kreuz bei Fahrtätigkeit, Zeitraum vermutl. ganzjaehrig, und eine Beschreibung bei Tätigkeit - regelmässige Arbeitstätte freilassen (da Fahrtätigkeit)

    weiter bei 1. Auswaertstaetigkeit:
    Anlass und Ziel Fahrtätigkeit, Zeitraum vermutl. ganzjährig.
    oberhalb Zeile 52 kreuz bei ununterbrochener einsatz weniger als 3 monate
    zeile 52 anzahl der arbeitstage

    zurück auf anlage N: ggf. in zeile 56 zuschuss zum verpflegungsaufwand, falls es den vom AG gibt, sh. lohnsteuerbescheinigung.

    imho schaut das finanzamt da gern recht genau hin und verlangt ggf. vom arbeitgeber eine bescheinigung bzgl der stunden, etc.
    im Zweifel einfach mal beim Finanzamt direkt nachfragen ;-)

    Einen Kommentar schreiben:


  • mno68
    hat ein Thema erstellt Brauche bitte Hilfe.

    Brauche bitte Hilfe

    Hallo Zusammen...

    ich hänge gerade über meine Steuer und komm in einigen Punkten nicht klar...

    1. Anlage Kind...

    Ich habe einen Sohn, bin nicht verheiratet bezahle monatlich 200 euro unterhalt...
    wie fülle ich die anlage richtig aus ???

    Anlage N

    Ich bin im Geld und Werttransport tätig und fahre täglich 41 km zur Arbeit und 41 wieder zurück.. somit kann ich ja die Fahrgeld geltend machen ?

    Und wie ist es mit dem Verpflegungsgeld ? ich arbeite immer zwischen 9-14 Stunden dann kann ich doch auch den "Mehraufwand Verpflegung" geltend machen ?

    würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann...

    lg
    mno68
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