Hallo,
ich bin gerade dabei meine Auswärtstätigkeiten einzugeben.
Nun kamen mehrere Fragen auf.
1. Ich muss ja die Felder "Anzahl der Fahrten" und "km je Fahrt angeben"
Ich musste an 41 Tagen 41km zu meinem Arbeitsort fahren und dann natürlich auch wieder nach Hause.
Wie muss ich das nun eintragen?
41 Fahrten mit je 82 km oder 82 Fahrten mit je 41km?
2. Es gibt oben ein Feld in das man den "Zeitraum dieser Auswärtstätigkeit eintragen muss.
Ich habe keine regelmäßige Arbeitsstätte.
Nehmen wir ruhig die 41 Tage mit den 41km. Dieser Ort wurde nicht an 41 fortlaufenden Tagen aufgesucht, sondern komplett über das Jahr verteilt.
Muss ich nun wirklich für jeden Tag da ein Datum eintragen? Oder kann ich einfach 1.1.13 - 31.12.13 schreiben?
Ich habe 15 verschiedene Orte, die meistens immer nur 1-5 Tage hintereinander aufgesucht wurden.
3. Noch eine letzte Frage. Die Steuergesetze wurden ja zum 1.1.14 angepasst (erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte).
Dies bedeutet doch, dass die Regelungen zur ersten Tätigkeitsstätte erst in der Steuererklärung 2014 berücksichtig werden müssen oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße und danke shcon mal
ich bin gerade dabei meine Auswärtstätigkeiten einzugeben.
Nun kamen mehrere Fragen auf.
1. Ich muss ja die Felder "Anzahl der Fahrten" und "km je Fahrt angeben"
Ich musste an 41 Tagen 41km zu meinem Arbeitsort fahren und dann natürlich auch wieder nach Hause.
Wie muss ich das nun eintragen?
41 Fahrten mit je 82 km oder 82 Fahrten mit je 41km?
2. Es gibt oben ein Feld in das man den "Zeitraum dieser Auswärtstätigkeit eintragen muss.
Ich habe keine regelmäßige Arbeitsstätte.
Nehmen wir ruhig die 41 Tage mit den 41km. Dieser Ort wurde nicht an 41 fortlaufenden Tagen aufgesucht, sondern komplett über das Jahr verteilt.
Muss ich nun wirklich für jeden Tag da ein Datum eintragen? Oder kann ich einfach 1.1.13 - 31.12.13 schreiben?
Ich habe 15 verschiedene Orte, die meistens immer nur 1-5 Tage hintereinander aufgesucht wurden.
3. Noch eine letzte Frage. Die Steuergesetze wurden ja zum 1.1.14 angepasst (erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte).
Dies bedeutet doch, dass die Regelungen zur ersten Tätigkeitsstätte erst in der Steuererklärung 2014 berücksichtig werden müssen oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße und danke shcon mal
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