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Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

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    Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

    Mantelbogen - Zeile 78

    Nach Eintragung eines Betrages in Höhe von € 1.722,00, der Bestätigung mit der Ziffer 1, daß die Leistungen ausschließlich im Jahr 2009 erbracht wurden und nach erfolgreich durchgeführter Plausibiliätsprüfung, die ohne Beanstandung war, wurde bei der anschließenden Berechnung der Steuerhöhe diese Position nicht berücksichtigt.

    Mehrere Anfragen an Elster Hotline, ob es sich hier um einen Programmfehler handelt, sind bisher unbeantwortet geblieben.

    Das Update in der Version 11.1.3 wurde durchgeführt. Aber auch hier wurde diese Position nicht berücksichtigt.

    Wer hat das gleiche Problem und kann eventuell einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Vielen Dank im voraus.
    Helga

    #2
    AW: Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

    Diese Zeile sollte unter der Rubrik "Berechnung der Einkommensteuer" auftauchen:

    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
    Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 . . . -345


    Bei mir geht's jedenfalls....
    Zuletzt geändert von Petzer; 19.02.2010, 22:20.

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aber leider funktioniert es bei mir nicht. Auch wenn ich die Position lösche und wieder neu eingebe, berücksichtigt die anschließende Steuerberechnung diesen Betrag nicht als abzugsfähigen Betrag.

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

        Ist die festgesetzte Einkommensteuer schon 0 € ??

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

          Die Einkommensteuer ist in der Tat auf auf o,oo Euro.

          Mittlerweile habe ich selbst den gedanklichen Fehler bemerkt. Die Absetzung der Handwerkerleistung reduziert ja nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die 20 % reduzieren die Steuerschuld. Bei 0 Euro Einkommensteuer kann auch keine Erstattung stattfinden.

          Trotzdem vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

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