Ich brüte seit Stunden über meiner Steuererklärung für 2013.
Nun endlich bin ich durch und stelle mit Erstaunen fest, dass die Elsterberechnung für mich unklar ist. Laut dieser muss ich ne gute Menge nachzahlen, was ich mir gar nicht erklären kann.
Leider habe ich das pdf nicht hochgeladen bekommen, daher kopiere ich die Daten der Berechnung mal hier rein:
+-------------------------------------+-------------------+-----------------+--------------------+
| | | | |
| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | zuschlag
| Festgesetzt werden | 2.210,00 | 0,00 |
| Abzug vom Lohn | -1.665,00 |
| verbleibende Beträge | 545,00 | 0,00 | 545,00 |
+-------------------------------------+-------------------+-----------------+--------------------+
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.240
ab
Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . -1.000
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.240 . . . . . . . . . . . . . . 20.240
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . 20.240 . . . . . . . . . . . . . . 20.240
ab
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. . . . -1.308 . . . . . . . . . . . . . . -1.308
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.932
Sonderausgaben
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . -377
Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.555
ab
Freibeträge für das am ......2003 geborene Kind . .. . . . . . . . . . . . . . . -4.824
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.731
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . 13.731 . . . 8,0603 v.H. . . . . 1.106
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.104
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.210
Berechnung des Solidaritätszuschlags
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 8.328 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.227
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . .. . . . . . . . . . 0,00
Hier ein paar Eckdaten:
ich bin alleinstehend und alleinerziehend mit zwei Kindern
Jahresbrutto 21240,00 Euro
einbeh. LSt: 1664,38 Euro
Steuerklasse: 2
Momentan habe ich pro Kind einen halben Kinderfreibetrag, habe jedoch bei einem Kind in der Anlage angegeben, dass ich für dieses den vollen Kinderfreibetrag berücksichtigt haben möchte, da der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Vieleicht habt ihr ja ne Idee wo das Problem liegt.
LG Marion
Nun endlich bin ich durch und stelle mit Erstaunen fest, dass die Elsterberechnung für mich unklar ist. Laut dieser muss ich ne gute Menge nachzahlen, was ich mir gar nicht erklären kann.
Leider habe ich das pdf nicht hochgeladen bekommen, daher kopiere ich die Daten der Berechnung mal hier rein:
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| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | zuschlag
| Festgesetzt werden | 2.210,00 | 0,00 |
| Abzug vom Lohn | -1.665,00 |
| verbleibende Beträge | 545,00 | 0,00 | 545,00 |
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Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.240
ab
Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . -1.000
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.240 . . . . . . . . . . . . . . 20.240
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . 20.240 . . . . . . . . . . . . . . 20.240
ab
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. . . . -1.308 . . . . . . . . . . . . . . -1.308
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.932
Sonderausgaben
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . -377
Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.555
ab
Freibeträge für das am ......2003 geborene Kind . .. . . . . . . . . . . . . . . -4.824
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.731
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . 13.731 . . . 8,0603 v.H. . . . . 1.106
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.104
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.210
Berechnung des Solidaritätszuschlags
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 8.328 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.227
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . .. . . . . . . . . . 0,00
Hier ein paar Eckdaten:
ich bin alleinstehend und alleinerziehend mit zwei Kindern
Jahresbrutto 21240,00 Euro
einbeh. LSt: 1664,38 Euro
Steuerklasse: 2
Momentan habe ich pro Kind einen halben Kinderfreibetrag, habe jedoch bei einem Kind in der Anlage angegeben, dass ich für dieses den vollen Kinderfreibetrag berücksichtigt haben möchte, da der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Vieleicht habt ihr ja ne Idee wo das Problem liegt.
LG Marion
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