Hallo Forum,
meine Gattin(Minijob) erhielt 2013 vom AG VL überwiesen (auf meinen BSV und auf einen eigenen VL-Fondssparvertrag):
Hat sie Anspruch auf die beiden Arbeitnehmersparzulagen?
Zählt ihr Entgelt bei der Berechnung der 40.000.- Grenze mit?
Muss ihr Entgelt in der Steuererklärung überhaupt angegeben werden, oder reicht es,
wenn sie eine eigene Anlage VL abgibt?
Vielleicht weiß jemand Rat.
Vielen Dank u. Gruß
meine Gattin(Minijob) erhielt 2013 vom AG VL überwiesen (auf meinen BSV und auf einen eigenen VL-Fondssparvertrag):
Hat sie Anspruch auf die beiden Arbeitnehmersparzulagen?
Zählt ihr Entgelt bei der Berechnung der 40.000.- Grenze mit?
Muss ihr Entgelt in der Steuererklärung überhaupt angegeben werden, oder reicht es,
wenn sie eine eigene Anlage VL abgibt?
Vielleicht weiß jemand Rat.
Vielen Dank u. Gruß
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