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    AnlageV richtig ausfüllen

    Hallo, ich helfe meiner Mutter gerade bei der steuer für 2012!
    also sie hat mieteinnahmen
    -von 2 Zimmern an ihren eigenen Sohn!
    Bin aber nicht sicher ob ich das in zu 11- MIeteinnahmen anderer Räume oder
    12 vermietung von wohnungen an Angehörige schreiben soll?
    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    #2
    AW: AnlageV richtig ausfüllen

    Hallo,
    was im Verhältnis vermietet sie denn?
    Vermietet sie unter 50% der ortsüblichen Miete?
    Können Kosten direkt zugeordnet werden?

    Fragen über Fragen.., die beim Steuerberater besser aufgehoben sind.
    Zuletzt geändert von stiller; 14.02.2014, 21:18. Grund: Rechtschreibung
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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      #3
      AW: AnlageV richtig ausfüllen

      also über 50 prozent und nebenkosten und so hab ich schon alles eingetragen und auch als werbungskosten abgesetzt.
      genau ist es so
      sie hat von 115 qm -44 qm an ihren sohn vermietet. mich irritirt nur das in zeile 12 steht wohnung...an angehörige / es sind ja nur 2 zimmer.

      aber übrigens danke für die schnelle antwort

      nochmal nachgegoogelt mietpreis liegt beim normalen ortsüblichen tarif!
      Zuletzt geändert von magarete0687; 12.02.2014, 18:27.

      Kommentar


        #4
        AW: AnlageV richtig ausfüllen

        Dann wohl eher 11, es ist ja keine Wohnung.

        Trotzdem halte ich mich aus diesem Thema, "Vermietung an nahe Angehörige" lieber heraus.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: AnlageV richtig ausfüllen

          Wenn die Mutter die Wohnung selbst nur gemietet hat und an Sohn nur 2 Zimmer wieder vermietet hat. Dann Untervermietung Zeile 31.

          Ansonsten solltest du dem FA auf einem Beiblatt/Anlage auf jeden Fall mitteilen, dass es sich um eine Vermietung an Angehörige handelt. Und Zeile 7 natürlich ein JA. Kopie vom Mietvertrag würde ichn auch beilegen, denn das FA möchte diesen bestimmt einsehen bei Vermietung an Angehörige.


          Ansonsten gilt natürlich: Steuerberater aufsuchen.
          Mfg

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            #6
            AW: AnlageV richtig ausfüllen

            hallo,
            upps hab ich vergessen:
            das haus gehört meiner Mutter!
            und besagte formulare hab ich schon bereitliegen zum mittschicken.
            hab mich noch etwas eingelesen und denke wohl das zeile 12 richtig ist ,
            zeile 11 ist nur für vermietung von büro oder geschäftsräumen usw. und zeile 10 ist für wohnungen allgemein. also tendiere ich zu zeile 12 Vermietung von wohnungen an angehörige.
            - es ist ja der sohn-
            -eine sonderzeile für einzelne zimmer gibt es eben nicht

            Lass mich natürlich gern eines besseren belehrern und warte noch ein paar antworten ab bevor ich das abschicke! DANKE

            Kommentar


              #7
              AW: AnlageV richtig ausfüllen

              Hallo,

              ich würde es so differenzieren:

              Eigener Haushalt beim Sohn: Zeile 12
              Kein eigener Haushalt: Zeile 31 (wenn überhaupt, weil die normalen Lebenshaltungskosten innerhalb einer Familie/Beziehung darf man aufteilen wie man will)

              Eigener Haushalt definiert sich imho als:
              - abgeschlossen
              - direkt von außen zugänglich (also nicht durch den Wohnraum der Mutter)
              - eigenes Bad
              - eigene Küche (vielleicht nicht unbedingt, man darf sicher auch immer auswärts speisen - dann aber wohl nicht bei der Mutter)


              >>>mich irritirt nur das in zeile 12 steht wohnung...an angehörige / es sind ja nur 2 zimmer.

              Na und, auch 2 Zimmer können eine Wohnung sein (es gibt sogar Ein-Zimmer-Appartments).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: AnlageV richtig ausfüllen

                also,das leuchtet mir auch ein !

                die 2 zimmer sind im obergeschoss und es ist also keine abgeschlossene bzw seperat begehbahre wohnung!


                aber zeile 31 lautet :einkünfte aus untervermietung von gemieten räumen?
                ---------


                das haus gehört ja meiner mutter und ist ja nicht gemietet....????

                es gibt auch einen mietvertrag über die 2 zimmer mit mitbenutzung von küsche und bad.
                darüber kann man echt kopfschmerzen bekommen (-:
                Zuletzt geändert von magarete0687; 12.02.2014, 22:53.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage V richtig ausfüllen

                  Hallo margarete0687,

                  Zitat von magarete0687 Beitrag anzeigen
                  [ . . . ]
                  darüber kann man echt kopfschmerzen bekommen
                  In unserem örtlichen Käseblatt wird gerade wieder die Sau Vermietung an Angehörige durch den Blätterwald gejagt.

                  Wenn ein Steuerzahler Wohnungen, die nicht abgeschlossen sind, vornehmlich an Angehörige vermietet, kann von einer auf Dauer angelegten Vermietung nicht ausgegangen werden.
                  ( Finanzgericht Hamburg Az: 3K 181/11 (26.09.13) )

                  Sie bewegen sich mit Ihrem Rechtsgebiet auf sehr dünnem Eis,
                  und empfehle ausdrücklich stillers Rat vom 12.02.2014 19:04h:
                  Suchen Sie einen einschlägig tätigen Steuerberater auf!
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

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