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Verlustvortrag mit Verkaufsgewinnen aus 2013 verrechnen

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    Verlustvortrag mit Verkaufsgewinnen aus 2013 verrechnen

    Liebe Community,


    ich komme mit der Anlage KAP nicht so recht klar.

    Meine Aufgabenstellung:

    Ich, bzw. wir, haben aus den Zeiten des neuen Marktes (2000/2001) noch einen Verlustvortrag, den wir auch immer wieder haben feststellen lassen.

    Wie kann ich die Verkaufsgewinne des Jahres 2013 (letzte Chance!) dagegen verrechnen lassen?

    Und zwar ohne Günstigerprüfung, ohne alle Angaben auf KAP (über alle Institute) machen zu müssen?


    Für eine kleine Hilfestellung wäre ich dankbar.


    MfG

    #2
    AW: Verlustvortrag mit Verkaufsgewinnen aus 2013 verrechnen

    Liegt für die realisierten Gewinne eine Steuerbescheinigung der Bank vor, sind folgende Zeilen in KAP auszufüllen:

    Zeile 5 ankreuzen
    Zeilen 7ff, 14,15,50-52 (Werte aus der StB übernehmen)
    Zeile 60 ankreuzen

    Der Verlustvortag sollte dann mit den Gewinnen verrechnet werden.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag mit Verkaufsgewinnen aus 2013 verrechnen

      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
      Liegt für die realisierten Gewinne eine Steuerbescheinigung der Bank vor, sind folgende Zeilen in KAP auszufüllen:

      Zeile 5 ankreuzen
      Zeilen 7ff, 14,15,50-52 (Werte aus der StB übernehmen)
      Zeile 60 ankreuzen

      Der Verlustvortag sollte dann mit den Gewinnen verrechnet werden.
      Danke Kent und schönen Gruß.

      Ist es das wirklich? In der betreffenden Steuerbescheinigung werden auch 53-55 ausgewiesen werden, die ja zwangsläufig die Anlage(n) AUS nach sich ziehen, die ich aber, da keine Günstigerprüfung beantragt wird, überhaupt nicht benötige.

      Das Finanzamt auch nicht?

      MfG

      Klaus

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        #4
        AW: Verlustvortrag mit Verkaufsgewinnen aus 2013 verrechnen

        Hallo Klaus,

        >>>In der betreffenden Steuerbescheinigung werden auch 53-55 ausgewiesen werden, die ja zwangsläufig die Anlage(n) AUS nach sich ziehen

        Nein, wie kommst du denn darauf? In der Regel haben Kapitalerträge nichts mehr mit der Anlage AUS zu tun (unabhängig davon, ob Günstigerprüfung oder nicht).

        Übernimm' einfach sämtliche Beträge aus der - gewünschten - Steuerbescheinigung, incl. Zeile 14, dann in Zeile 15 den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag bei ALLEN ANDEREN NICHT ERKLÄRTEN Banken, und je ein Kreuz in Zeile 5 und 60, fertig.

        Stefan

        PS: Entscheidend für die Verlustverrechnung ist übrigens der Betrag in Zeile 8.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag mit Verkaufsgewinnen aus 2013 verrechnen

          Zitat von Klaus.P. Beitrag anzeigen
          In der betreffenden Steuerbescheinigung werden auch 53-55 ausgewiesen werden, die ja zwangsläufig die Anlage(n) AUS nach sich ziehen, die ich aber, da keine Günstigerprüfung beantragt wird, überhaupt nicht benötige.
          Warum das denn? Das widerspricht schon der Anleitung zur Anlage AUS:

          "Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist die Einkommensteuer grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Im Rahmen dieses Steuerabzugs wurde auch die ausländische Steuer angerechnet. Deshalb kommt eine Eintragung in den Zeilen 4 bis 13 nur in den Fällen des § 32 d Abs. 2 EStG in Betracht."

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