Hallo,
ich habe soeben versucht meine Steuererklärung für 2013 zu machen, komme aber auch nach ausgiebiger Google-Recherche nicht weiter.
Folgender Sachverhalt:
- Beamter auf Lebenszeit, ledig, privatversichert mit Beihilfeanspruch, 1984 geboren
- Frage 11 der Anlage Vorsorgeaufwand wurde daher mit -ja- beantwortet
- Beiträge KV (Basisabsicherung); Frage 31: 1638 Euro
- Beiträge PV (Basisabsicherung); Frage 32: 109 Euro
- erstattete KV-/PV- Beiträge; Frage 33: 492 Euro
- über die Basisversicherung hinausgehende Beträge; Frage 35: 314 Euro
- Zusätzliche Pflegeversicherungen; Frage 36: 85 Euro
sonstige Vorsorgeaufwendungen (KFZ-Haftpfl., Privat-Haftpfl.; Frage 50): 342 Euro
Führe ich damit eine Berechnung durch, komme ich zu folgendem Ergebnis:
1638 Euro (Beiträge KV) + 109 Euro (Beiträge PV) - 492 Euro (Beitragserstattung) = 1255 Euro
314 Euro (Wahlleistung KV) + 85 Euro (Wahlleistung PV) + 342 Euro (sonstige Vorsorgeaufwendungen) = 741 Euro
Da insgesamt damit der Höchstbetrag von 1900 Euro überschritten wird, werden die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen auf 1900 Euro begrenzt.
Das ist soweit alles nachvollziehbar.
Nun ist es so, dass ich zum 01.03.2013 zusätzlich eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Die gezahlten Beiträge belaufen sich vom 01.03.13 - 31.12.13 auf insgesamt 560 Euro.
Meine Recherche hat ergeben, dass sich dies eigentlich nicht auf die Berechnung auswirken dürfte, da der Höchstbetrag von 1900 Euro bereits durch die sonstigen Vorsorgeaufwendungen überschritten wird.
Wenn ich diesen Betrag in Feld 49 der Anlage Vorsorgeaufwand eintrage, scheint Elster eine Berechnung nach altem Recht durchzuführen.
Zugrunde gelegt werden nun folgende Beträge:
- Beitrag zur zusätzlichen freiwilligen PV: 85 Euro
- anschließend werden als übrige Versicherungsbeiträge 2471 Euro errechnet (KV-Basisleistung + PV-Basisleistung + KV-Wahlleistung + Berufsunfähigkeitsversicherung + Haftpflichtversicherungen - PV-Wahlleistung - Beitragserstattung)
- davon sollen dann 1334 Euro abziehbar sein (wohl ein sogenannter Grundhöchstbetrag)
- die dann verbleibenden 1137 Euro (2471 Euro - 1334 Euro) werden nochmal zur Hälfte abgezogen (569 Euro)
Insgesamt ergeben sich dann abziehbare Sonderausgaben von 1988 Euro (85 Euro PV + 1334 Euro + 569 Euro) zuzüglich 36 Euro Sonderausgaben Pauschbetrag.
Ist das so korrekt? M.E. hätte - wie oben bereits geschrieben - weiterhin eine Begrenzung auf 1900 Euro erfolgen müssen.
Für Unterstützung wäre ich dankbar.
Gruß
D.Faust
ich habe soeben versucht meine Steuererklärung für 2013 zu machen, komme aber auch nach ausgiebiger Google-Recherche nicht weiter.
Folgender Sachverhalt:
- Beamter auf Lebenszeit, ledig, privatversichert mit Beihilfeanspruch, 1984 geboren
- Frage 11 der Anlage Vorsorgeaufwand wurde daher mit -ja- beantwortet
- Beiträge KV (Basisabsicherung); Frage 31: 1638 Euro
- Beiträge PV (Basisabsicherung); Frage 32: 109 Euro
- erstattete KV-/PV- Beiträge; Frage 33: 492 Euro
- über die Basisversicherung hinausgehende Beträge; Frage 35: 314 Euro
- Zusätzliche Pflegeversicherungen; Frage 36: 85 Euro
sonstige Vorsorgeaufwendungen (KFZ-Haftpfl., Privat-Haftpfl.; Frage 50): 342 Euro
Führe ich damit eine Berechnung durch, komme ich zu folgendem Ergebnis:
1638 Euro (Beiträge KV) + 109 Euro (Beiträge PV) - 492 Euro (Beitragserstattung) = 1255 Euro
314 Euro (Wahlleistung KV) + 85 Euro (Wahlleistung PV) + 342 Euro (sonstige Vorsorgeaufwendungen) = 741 Euro
Da insgesamt damit der Höchstbetrag von 1900 Euro überschritten wird, werden die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen auf 1900 Euro begrenzt.
Das ist soweit alles nachvollziehbar.
Nun ist es so, dass ich zum 01.03.2013 zusätzlich eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Die gezahlten Beiträge belaufen sich vom 01.03.13 - 31.12.13 auf insgesamt 560 Euro.
Meine Recherche hat ergeben, dass sich dies eigentlich nicht auf die Berechnung auswirken dürfte, da der Höchstbetrag von 1900 Euro bereits durch die sonstigen Vorsorgeaufwendungen überschritten wird.
Wenn ich diesen Betrag in Feld 49 der Anlage Vorsorgeaufwand eintrage, scheint Elster eine Berechnung nach altem Recht durchzuführen.
Zugrunde gelegt werden nun folgende Beträge:
- Beitrag zur zusätzlichen freiwilligen PV: 85 Euro
- anschließend werden als übrige Versicherungsbeiträge 2471 Euro errechnet (KV-Basisleistung + PV-Basisleistung + KV-Wahlleistung + Berufsunfähigkeitsversicherung + Haftpflichtversicherungen - PV-Wahlleistung - Beitragserstattung)
- davon sollen dann 1334 Euro abziehbar sein (wohl ein sogenannter Grundhöchstbetrag)
- die dann verbleibenden 1137 Euro (2471 Euro - 1334 Euro) werden nochmal zur Hälfte abgezogen (569 Euro)
Insgesamt ergeben sich dann abziehbare Sonderausgaben von 1988 Euro (85 Euro PV + 1334 Euro + 569 Euro) zuzüglich 36 Euro Sonderausgaben Pauschbetrag.
Ist das so korrekt? M.E. hätte - wie oben bereits geschrieben - weiterhin eine Begrenzung auf 1900 Euro erfolgen müssen.
Für Unterstützung wäre ich dankbar.
Gruß
D.Faust
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