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    Anlage Unterhalt

    Hallo,

    ich bin Vater eines Kindes, geboren 2012.
    In meiner Lohnsteuererklärung 2013 möchte ich nun die Anlage Unterhalt ausfüllen für die finanzielle Unterstützung meiner Freundin / Mutter des Kindes. Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt, sind aber nicht verheiratet.

    - In Zeile 6 (Anzahl der Personen) habe ich eine 3 eingegeben.

    Unter allgemeine Angaben zur 1. unterstützten Person:
    - In Zeile 36, 40, 42 habe ich einen Haken gesetzt, richtig?
    Denn meine Freundin ist als Kindesmutter gesetzlich unterhaltsberechtigt.

    Bei der Berechnung der Steuer bekomme ich von Elster den Hinweis:

    "Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
    Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).
    Es wurden Unterhaltsleistungen beantragt für eine(n) gesetzl. unterhaltsberechtige(n) Kindsmutter/
    Kindsvater, aber kein Kind unter 3 Jahren erklärt, für das ein halber Kinderfreibetrag gewährt wird"

    An dieser Meldung ändert sich auch nichts, wenn ich die Anzahl in Zeile 6 von 3 auf 2 oder 1 ändere.
    Anlage Kind habe ich ausgefüllt.

    Worauf bezieht sich also die Meldung, dass kein Kind unter 3 Jahren erklärt wurde, für das ein halber Kinderfreibetrag gewährt wird??
    Wo muss ich etwas eingeben??

    Danke
    Gruß
    Stefan

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Zitat von fernfahrer Beitrag anzeigen
    In meiner Lohnsteuererklärung 2013
    Lohnsteuer hat Dein Arbeitgeber schon einbehalten. Jetzt geht's um Deine Einkommensteuererklärung.

    Wie hoch ist denn der Anspruch auf Kindergeld, den Du in der Anlage Kind eingetragen hast?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Hallo,

      in der Anlage Kind habe ich in Zeile 7 einen Anspruch von € 1104,- eingetragen.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt

        Hallo,

        was und wo genau in Anlage Kind hast du eingetragen ?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Unterhalt

          Also, in Anlage Kind habe ich folgende Zeilen ausgefüllt:
          Zeilen
          4
          5
          6 (€1104)
          7
          8
          10 (Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person = leibliches Kind)
          11
          12 (Art des Kindschaftsverhältnisses = leibliches Kind)

          Weitere Angaben wurden von mir in der Anlage Kind nicht gemacht.

          Also habe ich ja ein KInd unter 3 Jahren erklärt, für das ein halber Kinderfreibetrag
          gewährt wird, oder?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Unterhalt

            Hallo,

            Geburtsdatum vielleicht verschrieben, zuständige Familienkasse eingetragen?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Unterhalt

              Nein, alles richtig.

              Noch eine andere Frage:
              Unter welchen Voraussetzungen kann ich denn Zeile 38 ankreuzen, also dass der gesamte KInderfreibetrag auf mich übertragen wird?
              Was bedeutet "mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist"??
              Wenn meine Freundin in 2013 ausschliesslich Mutterschaftsgeld + Elterngeld + KIndergeld bekommen hat, dann ist sie wohl leistungsfähig.
              Aber wie ist die Leistungsfähigkeit genau definiert?

              Und wo in der Einkommensteuererklärung meiner Freundin müsste ich dann angeben, dass ihr halber Kinderfreibetrag auf mich übertragen wurde?
              Müsste ich dazu dann auch einen eigenen Antrag beim Finanzamt stellen, dass auf meiner Lohnsteuerkarte Kinderfreibetrag 1 eingetragen wird?

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Unterhalt

                Da Deine Freundin den Unterhalt in Form von Betreuungsleistung erbringt, LEISTET sie Unterhalt. Damit hat sich Deine Idee erledigt. Auch eine Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungsleistungen scheidet aus, da Ihr einen gemeinsamen Haushalt hat und das Kind damit bei Euch BEIDEN gemeldet ist.

                Der "Verlust" deswegen wird allerdings gerne stark überschätzt, hat -meist- nur Auswirkung auf den Soli und Kirchensteuer. Kannst es ja mal alternativ durchrechnen, einmal mit "richtigen" Eingaben und einmal mit einer Anlage Kind, bei der z.B. Du Anspruch auf volles Kindergeld und Kinderfreibetrag hast, weil die Mutter im Ausland lebt oder verstorben ist.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt

                  D.h. dass ein Übertrag des KInderfreibetrags also nur möglich ist, wenn die Mutter verstorben oder im Ausland lebte, oder sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt oder sie nicht leistungsfähig ist. Richtig?

                  In diesem Fall müsste dann in der ESt-Erklärung der Mutter bei Anspruch auf KIndergeld statt € 1104 eine Null eingegeben werden?

                  In meinem Fall ist es ja so, dass die Freundin ausser Mutterschaftsgeld + Elterngeld in 2013 gar keine Einkünfte hatte.
                  Also kommt bei Ihr der halbe KInderfrfeibetrag gar nicht zum Tragen, da ja gar keine Einkünfte vermindert werden können.
                  Der halbe Freibetrag wird quasi verschenkt, obwohl er bei mir durchaus die Einkünfte mindern würde.
                  Es gibt aber keine Möglichkeit diesen halben FReibetrag bei mir anzurechnen, richtig?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt

                    Jeder Elternteil hat Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes.
                    Wenn ein Elternteil verstorben ist/imAusland lebt, hat der andere Elternteil Anspruch auf das volle Kindergeld.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt

                      Zitat von fernfahrer Beitrag anzeigen
                      D.h. dass ein Übertrag des KInderfreibetrags also nur möglich ist, wenn die Mutter verstorben oder im Ausland lebte, oder sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt oder sie nicht leistungsfähig ist. Richtig?

                      In diesem Fall müsste dann in der ESt-Erklärung der Mutter bei Anspruch auf KIndergeld statt € 1104 eine Null eingegeben werden?

                      In meinem Fall ist es ja so, dass die Freundin ausser Mutterschaftsgeld + Elterngeld in 2013 gar keine Einkünfte hatte.
                      Also kommt bei Ihr der halbe KInderfrfeibetrag gar nicht zum Tragen, da ja gar keine Einkünfte vermindert werden können.
                      Der halbe Freibetrag wird quasi verschenkt, obwohl er bei mir durchaus die Einkünfte mindern würde.
                      Es gibt aber keine Möglichkeit diesen halben FReibetrag bei mir anzurechnen, richtig?

                      Jaah :-) Aber nochmal: In der Regel ist dein "Verlust" daraus sehr überschaubar, wirkt sich häufig auf die Einkommensteuer GAR NICHT aus, etwas auf den Soli und etwas auf die Kirchensteuer, falls letztere überhaupt vorhanden. Ansonsten nochmal mein Hinweis auf meinen letzten Post.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt

                        Hab auch so ein Problem bei der Berechnung !

                        "Es wurden Unterhaltsleistungen beantragt für eine(n) gesetzl. unterhaltsberechtige(n) Kindsmutter/
                        Kindsvater, aber kein Kind unter 3 Jahren erklärt, für das ein halber Kinderfreibetrag gewährt
                        wird"

                        Anlage Kind ist ausgefühlt.

                        Meine Lebenspartnerin und mein Kind leben im Ausland.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt

                          "Es wurden unterhaltsleistungen beantragt für eine gesetzl unterhaltsberechtig kindsmutter aber kein kind unter 3 jahren erklärt für das ein halber kinderfreibetrag gewährt wird."

                          EstE 2013,

                          unverheiratet, Kind 1 wurde 2013 drei Jahre alt.
                          Kind 2 wurde 2013 geboren, aber bevor Kind 1 drei Jahre alt wurde.

                          Demnach habe ich zwar für 2013 kein einzelnes Kind, für welches sowohl der halbe Freibetrag als auch Alter < 3 J. gilt, aber zusammen betrachtet habe ich jederzeit beide Anforderungen erfüllt?!

                          Was hat es mit diesen Grenze von 3 Jahren auf sich?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Unterhalt

                            Voraussetzung für den Unterhaltsabzug ist, dass der Du nach deutschem Recht für den Unterhaltenen unterhaltsVERPFLICHTET bist. Und das bist Du nicht jeder KindesMUTTER gegenüber, siehe § 1615l BGB.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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