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Steuererklärung für Postbeamten im Vorruhestand?

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    Steuererklärung für Postbeamten im Vorruhestand?

    Guten Morgen !

    Mein Schatz hat mich gebeten, seine Steuererklärung zu machen. Er war früher damit beim Steuerberater, aber die Erstattung stand in keinem Verhältnis zu den Kosten, also bin ich jetzt dran:-)

    Frage: muß man bei einer Lohnsteuererklärung für einen Postbeamten im Vorruhestand irgendetwas bestimmtes beachten ?
    Meine eigene Erklärung ist kein Problem, aber ich bin "normaler" Arbeitnehmer.....
    Gibt es ein Extraformular für Beamte ?

    Er hat seit Mitte 2009 einen kleinen Nebenjob auf 400 Euro Basis, gibt es da evtl.
    bestimmte Dinge beim Ausfüllen zu beachten ???

    Ein paar Tipps von Euch wären toll, damit ich nicht das ganze Wochenende daran sitzen muss ...

    Vielen lieben Dank und Euch allen ein schönes Wochenende (hoffentlich ohne Schnee :-((
    Viele Grüsse aus Hamburg
    Manuela

    #2
    AW: Steuererklärung für Postbeamten im Vorruhestand?

    Beamte sind auch ganz normale Menschen, wie alle anderen auch..

    Versprochen.

    Und ein 400 €-Job, der nicht auf Lohnsteuerkarte getätigt wurde, ist nicht anzugeben.

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      #3
      AW: Steuererklärung für Postbeamten im Vorruhestand?

      Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
      Beamte sind auch ganz normale Menschen, wie alle anderen auch..

      Versprochen.

      Und ein 400 €-Job, der nicht auf Lohnsteuerkarte getätigt wurde, ist nicht anzugeben.
      Ja, FAST normal - bis auf ein paar kleine Macken *hihihi*

      Und der Job ist auf Lohnsteuerkarte - er ist doch Beamter !!!!! :-)

      Also kein besonderes Formular, einfach loslegen ?

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        #4
        AW: Steuererklärung für Postbeamten im Vorruhestand?

        Welche Macken denn ?

        Ich habe keine.......

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung für Postbeamten im Vorruhestand?

          Nicht mal ein paar positive, nette ??? Na, ich weiss nicht ................

          Ich leg' dann mal los mit der Steuererklärung - wenn ich nicht weiterkomme, weiss ich ja, wo ich fragen muss ....

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