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Probleme mit der Anlage Kind

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    #16
    AW: Probleme mit der Anlage Kind

    Hallo zusammen,

    ich habe ein weiteres Problem mit der Anlage Kind und zwar geht es um die Angaben zu meiner volljährigen Tochter. Frage 24 habe ich mit ja beantwortet (sie hat Ausbildung zur Sozialassistentin im letzten Sommer abgeschlossen). Die Fragen 25/26/27 habe ich jeweils mit nein beantwortet, da sie nicht erwerbstätig ist, sondern sich weiter in der schulischen Ausbildung zur Erzieherin befindet (Sozialassistenz ist erste Stufe dazu, zählt aber bereits als abgeschlossene Berufsausbildung). Habt Ihr Rat?

    Gruß Potti

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      #17
      AW: Probleme mit der Anlage Kind

      Nun ja -steht eigentlich dabei- die Zeilen 26 und 27 sind nur zu beantworten, wenn in Zeile 25 ein Ja, also dort NICHTS ankreuzen.
      mfg. - Kent

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        #18
        AW: Probleme mit der Anlage Kind

        Hallo,

        das ergibt sich doch aus der Fragestellung Zeile 25 - nein - und fertig kein Kreuz mehr in 26ff

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          AW: Probleme mit der Anlage Kind

          Hallo zusammen,

          - ich trau mich fast nicht noch einen Post hierunter zu setzen ... aber - auch ich krieg die Anlage Kind nicht so richtig ausgefüllt... Bitte seid so nett und helft mir :-)

          Konstellation (StE 2013 für meine Eltern):
          Meine Eltern sind verheiratet, sie werden getrennt veranlagt. Ich habe ein Kind angegeben (meine Schwester). Sie ist das leibliche Kind beider Elternteile.

          Wenn ich das so eingebe, meckert Elster zuerst daran rum, dass ich in der Anlage Kind keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis des Ehepartners machen darf wegen getrennte Veranlagung. Wenn ich das rausnehme, dann soll ich in der Zeile 11 (dadrunter) Angaben zum Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen machen. Wenn ich dort einen Elternteil angebe, dann wird leider nichts berechnet... Ist es denn so überhaupt richtig? Im Vorjahr (habe ich direkt davor gemacht) konnte ich bei getrennter Veranlagung die Angaben in Zeile 10 einfach machen ohne das Elster gemeckert hat...

          Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Danke!

          Liebe Grüße

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            #20
            AW: Probleme mit der Anlage Kind

            Hallo,
            was hast du denn im Hauptvordruck Seite1 Zeile 16 ff und dann speziell Zeile 24 ausgefüllt. Lösch mal hier die Eintragungen.
            Welcher Abbruchhinweis kommt bei der Berechnung nach deinenAngaben

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #21
              AW: Probleme mit der Anlage Kind

              Hallo.
              in Zeile 10 KZ 03 nichts eintragen!
              Erst wieder ab Zeile 11!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #22
                AW: Probleme mit der Anlage Kind

                Hallo,
                auch ich habe ein Problem mit der Anlage K.
                Fehlermeldung: "Es sind der Vorname, das Geburtsdatum, das Kindergeld, die zuständige Familienkasse und der Wohnsitz einzugeben."
                Selbstverständlich habe ich das alles eingegeben. Könnte es problematisch sein, dass ich das ganze Kindergeld erhalte (leibl. Vater nur als "Erzeuger" vorhanden/kein Kontakt, mein Sohn hat immer nur bei mir gelebt, keine weitere Person im Haushalt) oder mein Sohn erwachsen ist oder evt. keine Familienkasse zuständig ist (bin Beamtin, das Kindergeld kommt vom LBV NRW)?
                Nach 6 Stunden Ausfüllen der Formulare bin ich nahezu entschlossen, doch alles auf dem Papierweg zu erledigen.
                Danke für eventuelle Hilfe!

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                  #23
                  AW: Probleme mit der Anlage Kind

                  Hast Du denn das Kreuz in Zeile 38 gemacht?

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                    #24
                    AW: Probleme mit der Anlage Kind

                    Danke für die Antwort! Ja, habe ich angekreuzt - klappt trotzdem nicht...

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                      #25
                      AW: Probleme mit der Anlage Kind

                      Hallo,

                      was genau und in welcher Zeile hast du angegeben?
                      Welche Version nutzt du?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #26
                        AW: Probleme mit der Anlage Kind

                        Hallo!

                        Bei Familienkasse muss etwas stehen.

                        Hier ein Beispielbild aus einem Beispielfall:

                        2013 | Anlage Kind | nur Seite 1 ausgefüllt | Kind unter 18 Jahre | Zusammenveranlagung | ElsterFormularVersion 15.0.13587

                        https://www.dropbox.com/s/hzfny11b0hy1f0p/Testfall_Homer_Simpson_Anlage_Kind_Seite_1.jpg

                        https://www.dropbox.com/s/qzhgdt4cj762ifi/Testfall_2013_Anlage_Kind_Seite_1.jpg
                        Mit freundlichen Grüßen
                        - AG1971 -
                        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                          #27
                          AW: Probleme mit der Anlage Kind

                          Hallo Zusammen,

                          also ich habe nun die Angaben zum Ehepartner vollständig gelöscht. Das heißt komplett die Personenangaben und auch die Angaben zur Veranlagung. Somit taucht der Ehepartner nirgends in der StE 2013 mehr auf. Gefühlt ist das nicht so ganz richtig - weil sie sind ja doch verheiratet sind; sie werden nur getrennt veranlagt. Aber ich kann euch sagen, somit erfolgt nun eine Berechnung, da keine Fehlermeldung mehr kommt :-) *yes*danke*whohoo*

                          Nun würde ich ganz gerne noch etwas wissen:
                          Das Kind, das ich angegeben habe, studiert in einer anderen Stadt. Somit wird in der Berechnung der FB in Höhe von 924€ berücksichtigt. Allerdings sehe ich nirgends den "normalen" Kinderfreibetrag (2184 mal 2) und den für BEA (1320 mal 2). Wo muss ich das eintragen?

                          Vielen vielen Dank schon mal im Voraus! Vielen lieben Dank!

                          Liebe Sonntags-Grüße :-)

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                            #28
                            AW: Probleme mit der Anlage Kind

                            Kleine Anmerkung noch zur Berechnung:
                            Bei der Berechnung des Solis und der KirSt wird der FB berücksichtigt (leider aber nur einfach, nicht doppelt). Aber bei der Berechnung der Einkommensteuer (da wo es ja drauf ankommt), da leider nicht...

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                              #29
                              AW: Probleme mit der Anlage Kind

                              Es gibt nur eins: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn das Kindergeld günstiger ist als der Freibetrag dann gibt es letzteren nicht.

                              Warum soll der Freibetrag doppelt angerechnet werden (tschuldige, vielleicht wüsste ich das, wenn ich die zwei vorangegangenen Seiten nochmal durchmachen würde ...)

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                                #30
                                AW: Probleme mit der Anlage Kind

                                Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, läuft die Günstigerprüfung dann so:
                                Kindergeld 2208 € im Vergleich zum Freibetrag 3504 € (2184+1320).
                                Ich lese grade in § 32 (6) S. 2, dass sich der Freibetrag bei zusammenveranlagten verdoppelt. Ich dachte dass ich dann bei getrennter Veranlagung den Freibetrag des einen auf den anderen Ehegatten übertragen kann, sodass einer keinen und einer beide Freibeträge hat.
                                Dann hätte ich 2208 € Kindergeld im Vergleich zu 7008 € Freibetrag.

                                Unabhängig davon, ob nun der FB einfach oder doppelt zugerechnet wird, müsste aber in beiden Fällen der Freibetrag günstiger sein. In der Berechnungsliste von Elster taucht aber kein Kindergeld auf. Und auch der Freibetrag wirkt nur auf die BMG für die KiSt und den Soli, nicht aber auf die ESt selbst...
                                Ich glaube irgendwo stimmt da was noch nicht so ganz...

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