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Berechnung der Steuer

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    Berechnung der Steuer

    Hallo zusammen,
    kurze Frage. Ich hatte im Januar angefangen meine Steuererklärung für 2013 zu machen und da sollte ich knapp 200 € wieder bekommen. Heute wollte ich die endlich abschicken und da bekomme ich auf einmal 600 € wieder. Mir ist aufgefallen, das ich meine komplett bezahlte Kirchensteuer wieder bekommen soll. Kann das sein, das ein Fehler in der Steuerberechnung vorliegt?? Denn das kann eigentlich nicht sein, das ich das komplett wieder bekomme.
    Wäre sehr dankbar, wenn mir jmd. weiter helfen könnte. Danke schön :-)
    LG

    #2
    AW: Berechnung der Steuer

    Nein, ein Fehler in der Berechnung liegt nicht vor. Wenn Sie alles an Kirchensteuer wieder bekommen, was Sie gezahlt haben, dann bekommen Sie auch die ganze Lohnsteuer, die gezahlt wurde, wieder zurück.
    mfg
    Manfred

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      #3
      AW: Berechnung der Steuer

      Ne das ist es ja, bei der Berechnung steht es wie folgt (Beispiel):

      Festgesetzt werden an LSt 5800,-€ KiSt 0,00€ Soli 260,- €
      Abzug vom Lohn LSt -6000,- € KiSt -441,- € Soli -270,- €

      Somit würde ich die komplette Kirchensteuer wieder bekommen, aber das ist doch nicht richtig?!?!

      LG

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung der Steuer

        Du willst 0,00 Einkommensteuer bezahlen, aber x% Kirchensteuer von 0,00?
        Überweise freiwillig! 0 von 0 % ist 0,00!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung der Steuer

          Du musst auf der ersten Seite des Hauptvordrucks die Religionszugehörigkeit zutreffen eingeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Berechnung der Steuer

            Das habe ich ja das ist ja das problem. Hatte da nochmal geguckt und habe evangelisch eingetragen. Versteh nicht warum er 0.00 € festsetzt.

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              #7
              AW: Berechnung der Steuer

              Festgesetzt werden an LSt 5800,-€ KiSt 0,00€ Soli 260,- €
              Abzug vom Lohn LSt -6000,- € KiSt -441,- € Soli -270,- €

              Festgesetzt werden an KiSt 0,00€

              Was willst Du? 0 ist 0,00!
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Berechnung der Steuer

                Stiller weil es einfach nicht angehen kann!!!! Es kann doch nicht bei einer Festsetzung von über 5000,- € Lohnsteuer keine Kirchensteuer festgesetzt werden, wenn man in der kirche ist!!! Also ist ein Fehler in der Steuerberechnung von elster enthalten. Weil es müssten auf jeden fall über 400,- € an KiSt festgesetzt werden bei der Höhe die an LSt festgesetzt wurden ist..

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                  #9
                  AW: Berechnung der Steuer

                  Denkbar ist -normalerweise-, dass bei der Einkommensteuer die Günstigerrechnung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag dazu führt, dass das Kindergeld günstiger ist und der Kinderfreibetrag bei der EINKOMMENSTEUER außen vor bleibt. Bei der KIRCHENSTEUER aber werden die Kinderfreibeträge IMMER abgezogen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Berechnung der Steuer

                    Hallo,

                    bei ledig, ca. 37000 EUR Brutto und 7 Kindern passt die genannte Konstellation in etwa.
                    Festgesetzt werden an LSt 5800,-€ KiSt 0,00€ Soli 260,- €

                    Tatsächlich keine! Kirchensteuer.
                    Ob diese Bedingungen bei Dini0880 vorliegen?

                    Laden Sie am besten die installierbare Datei neu herunter und machen eine Neuinstallation
                    mit Administratorrechten. Beantworten Sie bei der Installation beide Fragen mit ja,
                    dann bleiben Ihre selbst erstellten .elfo Dateien erhalten.

                    Hier gibt es die Version im Gesamtumfang:
                    https://www.elster.de/elfo_down4.php?who=20111203
                    Zuletzt geändert von Basteltyp; 16.02.2014, 22:32.
                    Gruß, Basteltyp

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                    Kommentar


                      #11
                      AW: Berechnung der Steuer

                      *lol* Das war die einzig richtige Reaktion !
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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