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Handwerkerkosten n+1

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    Handwerkerkosten n+1

    Hallo,
    habe zwar bereits im Forum gesucht aber mein Anliegen nicht gefunden:

    Ich habe letztes Jahr Modernisierungsmassnahmen in meinem Haus ausführen lassen.

    Innerhalb des "Elsterfomrulars" habe ich die entsprechenden Eintragungen gemacht - und finde als Obergrenze 1200€.

    Im Internet an anderer Stelle wird von maximal 6000€ gesprochen - 2012 konnte man auch über 2 Jahr verteilt dieses "Absetzen".

    ????

    Ich habe über 6000€ an Lohnkosten bezahlt - was ist denn jetzt die richtige Vorgehensweise? Kann ich den Rest vielleicht als Sonderbelastungen o.ä. deklarieren?

    Für Hilfe hierbei würde ich mehr bedanken...

    der_gebs

    #2
    AW: Handwerkerkosten n+1

    Ich denke, Du bringst da Einiges durcheinander:

    Soweit wir uns im Bereich der Anlage V bewegen (Vermietungseinkünfte), gibt es KEINE Grenze. Soweit es sich um eigengenutzte Wohnungen handelt, musst Du Dir die Eingabehilfe GENAU anschauen. Soweit das in die zeile 75 reinkommt, wovon bei deiner Schilderung auszugehen ist, ist der Höchstbetrag 1.200 €, d.h. oberhalb der Ausgaben von 6.000 € ist Essig, da davon 20 % genommen werden. Die 6.000 € sind Sachen der Zeile 73, also haushaltsnahe Diendstleistungen. Was das jeweils ist, steht in der Eingabehilfe.

    In 2012 gab es zwar eine Verteilungsmöglichkeit auf zwei Jahre oder drei Jahre oder vier Jahre oder fünf Jahre. Und das gibt es auch für 2013. Das ist aber wieder eine Sache der Anlage V Zeile 41-45.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Handwerkerkosten n+1

      Hallo Picard777,

      danke für die Info - wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)

      Ja - beim näheren hinsehen und Gehirn aktivieren kann cih Deine Aussage bestätigen.

      Faszinierend sind die Auswirkungen bei der Rückerstattung - wenn die Rechnung der Erstattung korrekt sein sollte.

      Danke nochmal!

      der_gebs

      Kommentar

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