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häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

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    häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

    Hallo in die Runde,

    ich mache dieses Jahr das erste Mal (anteilig) ein häusliches Arbeitszimmer in meiner EÜR geltend und bin unschlüssig, was darüber hinaus zu tun ist.

    1. Wird dieser Posten tatsächlich nur in der EÜR erfasst?
    2. Und muss ich meiner Erklärung dann unaufgefordert Belege anfügen, also z. B.
    - eine Kopie des Mietvertrags, aus der die Gesamtfläche und Gesamtmiete hervorgeht,
    - sämtliche Stromrechnungen,
    - eine Kopie der Police zu meiner Hausratversicherung und
    - ggf. noch sämtliche Kopien meiner Kontoauszüge, die die zuvor genannten Zahlungen belegen?
    Oder reicht hier ein entsprechender Eigenbeleg, der die jeweils geltend gemachten Anteile ausweist?

    Vorab besten Dank für alle Tipps!

    VG
    sunny7

    #2
    AW: häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

    Hallo

    aus dem Merkblatt Finanzamt zur Belegvorlage

    "Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall."

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      #3
      AW: häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

      Vielen Dank, sophie m.!

      Ich wusste gar nicht, dass es ein solches Formular gibt, habe es inzwischen auch gefunden und ja, klingt doch nach Belegen.
      Wobei ich aber noch unsicher bin, ob ich das FA dann tatsächlich mit Stromrechnungen, Versicherungspolicen und Kontoauszügen behelligen sollte, denn z. B. „Beitragsbestätigungen zu Versicherungen“ sind in diesem Formular ausdrücklich als nicht einzureichende Unterlagen aufgeführt.
      Schwierig, schwierig, schätze, ich versuche es erst einmal mit einem Nachweis der geltend gemachten Bürofläche und warte dann ab, was passiert bzw. ob sie wirklich mehr sehen wollen. Ich werde berichten.

      VG
      sunny7

      Kommentar


        #4
        AW: häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

        „Beitragsbestätigungen zu Versicherungen“ bezieht sich nur auf die Sonderausgaben.

        Was du für das Arbeitszimmer auf jeden Fall einreichen solltest, ist eine separate Aufstellung der Kosten und dann eine genaue Berechnung des Anteils.

        Ob der Sachbearbeiter dann die einzelnen Belege anschaun möchte, kann dir hier im Forum niemand sagen.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

          Besten Dank für den Hinweis (zu den Sonderausgaben) und ja, so wollte und werde ich es dann machen mit der Aufstellung, perfekt.

          VG
          sunny7

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            #6
            AW: häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

            Liebe Community,

            ich bin selbstständig erwerbstätig und möchte mir für ca. drei Monate entweder eine Zweizimmerwohnung oder zwei Zimmer in einer WG zur Zwischenmiete nehmen, da ich eines der Zimmer als Arbeitszimmer absetzen möchte. Was ist dabei zu beachten? Muss ich bei der Steuererklärung einen Grundriss einreichen und ist es notwendig, dass das Arbeitszimmer durch eine Tür getrennt ist vom Rest der Wohnung? Wenn ich eine Wohnung mit großem Wohnzimmer, das (zwar durch einen Türrahmen ohne Tür) verbunden ist mit der Küche und Flur sowie ein abgetrenntes Schlafzimmer - kann ich dann das (ursprüngliche) Wohnzimmer als Arbeitszimmer deklarieren oder sollte es eher das Schlafzimmer sein? Wenn ich in einer WG zwei Zimmer miete, ist es dann sogar das sauberste, zwei getrennte Mietverträge abzuschließen und den einen für das Arbeitszimmer einzureichen?
            Vielen Dank für eure Antworten!

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              #7
              AW: häusliches Arbeitszimmer – Belege erforderlich?

              Guten Tag,
              schaue doch hier
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              https://www.google.de/search?q=arbei...evid=179731288
              beispielsweise
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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