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Fragen während der ausführung / Dummy-Hilfe

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    Fragen während der ausführung / Dummy-Hilfe

    Hallo Forum,

    im letzten Jahr war ich mehrere Monate arbeitslos und hatte nebenher einen Mini-Job. Wenn ich die Anforderungen richtig verstehe, falle ich somit in die Gruppe derer, die zwingend eine Steuererklärung abgeben müssen (Geld von zwei Arbeitgebern gleichzeitig).
    Also habe ich mir mal die ElsterFormular-Software geladen und wollte mich mal selbst daran versuchen, muss aber gestehen, dass ich selbst im Interviewmodus schon an einigen simplen Dingen gescheitert bin.
    Nur mal so als Beispiel: Bei den allgemeinen Angaben befindet sich ein Feld „ausgeübter Beruf”. Bezieht sich dies auf den Zeitpunkt zu dem die Erklärung ausgefüllt wird, oder auf den Zeitraum für den sie gilt (2013)? Was trägt man ein, wenn mehrere Berufe ausgeführt wurden, oder der Beruf sich nicht klar definieren lässt? Ähnliche Fragen habe ich für andere Punkte, zum Beispiel der Punkt Mitgliedsbeiträge: Gilt hier der Zeitpunkt, zu dem ich den Beitrag bezahlt habe, oder das Jahr, für den der Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde? (Z.B. Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2013 bezahlt im 3.Quartal 2012 – gehört das in die Erklärung für 2013?)

    Okay, genug der Beispiele, zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es neben der im Programm eingebauten Hilfe irgendeine erweiterte „Für Dummys”-Hilfe, o.ä. mit der ich die Antwort auf derartige Fragen erhalten kann, oder wäre es vielleicht besser ich würde mir gleich einen Steuerberater oder Hilfeverein suchen?

    #2
    AW: Fragen während der ausführung / Dummy-Hilfe

    Der Beruf ist völlig wurscht, schreib einfach was rein, was halbwegs stimmt.
    Grundsätzlich ist das Jahr der Zahlung stets maßgebend.

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen während der ausführung / Dummy-Hilfe

      Hallo,

      >>>Wenn ich die Anforderungen richtig verstehe, falle ich somit in die Gruppe derer, die zwingend eine Steuererklärung abgeben müssen (Geld von zwei Arbeitgebern gleichzeitig).

      Nein, du hast doch nur einen Arbeitgeber (der Minijob zählt nicht, solange er nicht auf Lohnsteuerkarte lief).
      Aber was meinst du mit arbeitslos? Hast du Alg1 bezogen? Wenn ja, dann dürfte das eine Erklärungspflicht auslösen.


      Zum Beruf: Wie schon gesagt ist die Angabe ziemlich egal. Das dient allein der groben Prüfung. Wenn du dort beispielsweise Richter einträgst, dann aber nur 6000Euro Gehalt, so könnte der Sachbearbeiter mal nachfragen, ob da nicht irgendetwas durcheinander geraten ist (Monatslohn anstatt Jahreslohn z.B.). Solche Fehler kommen aber im Zeitalter der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung immer seltener vor.

      Zum Jahr: In der Regel gilt das Zu- und Abflussprinzip, also wann das Geld floss (eine Ausnahme ist der Jahresanfang, bestimmt Zahlung gehören da noch ins alte Jahr).

      Zur Hilfe: Die Elsterhilfe darf nicht zu viel helfen (=beraten), daher ist sie absichtlich kurz gehalten. Im groben entspricht sie der Anleitung, die du mitsamt den schriftlichen Formularen bekommen würdest.
      Alternativ kannst du dir eine Software kaufen, dort gibt es dann meist auch umfangreichere Eingabehilfen.
      Ich rate aber immer dazu, sich einmal mit dem Thema auseinanderzusetzen (vielleicht zusammen mit jemandem, der es kann - Eltern?), du wirst dieses Wissen noch Jahre lang nutzen können. Sinnvoll ist auch, für den Fall, dass das Finanzamt irgendwelche Änderungen vornimmt, diese mit einer Kopie der Erklärung nachzustellen, so versteht man imho besser, warum es so war.
      Außerdem kannst du dann im nächsten Jahr einfach die Daten übernehmen und musst nur noch die konkreten Werte anpassen (solange sich sonst nichts besonders verändert hat natürlich - wenn du heiratest oder ein Kind bekommst u.s.w. wartet logischerweise wieder etwas Neuland auf dich).

      Und bei Zweifelsfragen gibt es ja auch noch dieses Forum.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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