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    Arbeitsunfähigkeit

    Hallo an alle Steuermeister:-)

    Wie mache ich das, wenn ich ab 01.01.2013 gearbeitet habe bis 15.03.2013 in einem Betrieb. Ab 15.02.2013 wurde ich jedoch arbeitsunfähig, was ich leider bis heute noch bin. Am 15.03.2013 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und seitdem beziehe ich Krankengeld. Wer hat Tipps?

    Liebe Grüße

    Regina

    #2
    AW: Arbeitsunfähigkeit

    Steuererklärung ausfüllen wie bisher. Auf der Anlage N die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erfassen. Das Krankengeld wird auf der Anlage N in der Zeile 29 eingetragen.

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      #3
      AW: Arbeitsunfähigkeit

      ich nehme an sie machen ihre Einkommensteuererklärung 2013. Sie nehmen die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber und die Bescheinigung der Krankenkasse über das Krankengeld und tragen das auf Seite 1 der Anlage N ein. Es kann sein dass sie noch nicht alle Bescheinigungen haben, da die Institituionen Zeit bis 28.02. haben, die Daten zu übermitteln. Oft werden die Ausdrucke erst danach übersandt.

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        #4
        AW: Arbeitsunfähigkeit

        ok perfekt. sonst irgendetwas zu beachten? Tricks?

        Vielen Dank!

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          #5
          AW: Arbeitsunfähigkeit

          Hallo,

          bei der Steuererklärung gibt es keine Tricks, wenigstens nicht beim normalen AN

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Arbeitsunfähigkeit

            Hallo,

            >>>bei der Steuererklärung gibt es keine Tricks, ...

            Naja, ein paar Sachen gibt es da aber doch.
            Und einer der Standard-'Tricks' wurde bisher in diesem Thread auch noch nicht erwähnt: Als Arbeitnehmer grundsätzlich die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen.

            Ein anderer 'Trick' bringt meist nur ein paar Cent, aber in der Summe können das schon ein paar Euro sein: Runden immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Arbeitsunfähigkeit

              So ich kann jetzt erst starten, hat lange gedauert mit Zusendung des Codes. Bei den Einkommensersatzleistungen bin ich.
              Art der Leistung ist klar = Krankengeld
              Dauer der Leistung: habe ich auch eingetragen

              Jetzt: Betrag (Euro). Was soll dort eingegeben? Krankengeld (brutto) pro Tag? Die Krankenkasse gibt dies so auf dem Formular "Krankengeldanspruch" an. Oder soll man das gleich addieren?

              Liebe Grüße
              Regina

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                #8
                AW: Arbeitsunfähigkeit

                Du machst ja die Steuererklärung immer gleich für das ganze Jahr. Da werden also keine Tagesbeträge eingetragen

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                  #9
                  AW: Arbeitsunfähigkeit

                  also gebe ich da den über den gesamten zeitraum ausbezahlten betrag vom krankengeld an, richtig?

                  und: hier bei elster gibt es nicht die funktion, wo elster fragen stellt? so wie z.b. mit einer software? ich finde es teilweise schon etwas unübersichtlich. da muss man sich ja ewig durchklicken....

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Arbeitsunfähigkeit

                    ??? Du bist sicher, dass Du trotz dem Unterforum "Elsterformular" auch mit Elsterformular arbeitest und nicht im Elsteronlineportal ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Arbeitsunfähigkeit

                      falsch ja. alles falsch. was ist der unterschied? warum ist das alles so chaotisch :-)

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Arbeitsunfähigkeit

                        Zitat von ReginaHessen Beitrag anzeigen
                        was ist der unterschied?
                        Das eine ist ein Webportal, das eine Software zur Installation auf einem Windowsrechner.

                        Letzteres kann man auch ohne Registrierung bedienen und bietet u.a. einen Interviewmodus, in dem einem Schritt für Schritt Fragen gestellt werden.

                        Da war Picards777s Vermutung, dass es gar nicht um ElsterFormular sondern das Elsteronlineportal geht, nicht unbegründet.

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                          #13
                          AW: Arbeitsunfähigkeit

                          bitte link zur software. ich werd wahnsinnig dieses jahr mit dem krempel hier !
                          nutzt ihr auch die software,ja?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Arbeitsunfähigkeit

                            Hallo ReginaHessen,

                            Download Elsterformular für Privatanwender nur mit Einkommensteuererklärung, recht dir ja aus.
                            -> https://www.elster.de/elfo_down4.php?who=20111201

                            Tschüß
                            Zuletzt geändert von holzgoe; 07.03.2014, 11:05. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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                              #15
                              AW: Arbeitsunfähigkeit

                              Klare Aussage ganz allgemein:

                              Wer bisher NICHT problemlos in der Lage war Papiererklärungen auszufüllen, sollte sich ein KOMMERZIELLES Programm oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Hilfe rufen, denn die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Möglichkeiten sind nur und dürfen auch nur sein (!) ein elektronisches AUSFÜLLprogramm. (Ergänzung: Bei der Frage, ob jemand das wirklich problemlos kann oder nicht, dürften bei der oder anderen Person die Meinung des Steuererklärenden und die seines Finanzbeamten diametral entgegenstehen, insbesondere wenn dieser in den letzten Jahren den Rotz immer wieder gerade bügeln musste *fg*).

                              Wer bisher problemlos in der Lage war Papiererklärungen auszufüllen, sollte, wenn er die Systemvoraussetzungen erfüllt (= in der Regel Windows-Betriebssystem) m.E. IMMER zu Elsterformular greifen. Erfüllt er die nicht und kann sich auch nicht anderweitig behelfen, dann steht ihm noch das Elsteronlineportal offen. Das kann -technisch- natürlich auch mit Windows verwendet werden, aber Elsterformular ist m.E. bei der Qual der Wahl vorzuziehen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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