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Abfindung aus 2013 Hilfe

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    Abfindung aus 2013 Hilfe

    Hallo Leute,
    ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich habe im Jahr 2013 eine Abfindung in Höhe von 21.000€ erhalten. Diese Abfindung soll durch die fünftel-Regelung versteuert werden Die Abfindung wurde in der Lohnsteuerkarte unter Punkt 10 komplett eingetragen und unter Punkt 3 den normalen Bruttoarbeitslohn.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Was muss ich tun, damit der o.g. Betrag nach der fünftel-Regelung versteuert wird??

    Erstelle ich jetzt nämlich eine Steuererklärung muss ich ca. 800€ nachzahlen und das obwohl ich nach der Abfindung weniger Verdient habe, als bei der vorherigen Firma.

    Irgendwas kann doch hier nicht stimmen, oder??

    #2
    AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

    Schau dir mal die Anlage N an, da gibt es extra eine Zeile für Arbeitslohn, der ermäßigt besteuert werden soll.

    Ob die gesetzl. Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung vorliegen oder nicht, darüber gibt der Steuerberater Auskunft.

    2013: Anlage N Zeile 17-19.
    Mfg

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      #3
      AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

      Hey, danke für die Antwort.

      Ich benutze Elster online und dort gibt es in der Anlage N diesen Punkt nicht....

      Hat jemand Tipps für mich

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

        Klar, deswegen sind wir hier auch im Unterforum ElsterFormular.

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

          Tipps wären angebrachter. Danke. :-)

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

            Zitat von Steusel Beitrag anzeigen
            Tipps wären angebrachter. Danke. :-)
            Jetzt hat einer schon extra in ElsterFormular für Dich nachgeguckt, weil Du unter ElsterFormular gefragt hast.

            Auch in ElsterOnline findet man die Zeile, wenn man sich durch die Anlage N hangelt. In der Version für 2012 wurde ich auf Seite 4 unter Nr. 17 fündig.

            Kommentar


              #7
              AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

              Ja, sorry..... da habe ich mein thread wohl falsch erstellt.... Bin ja neu Hier

              Unter Elster online habe ich bei Anlage N keine Seite 4.

              es fängt mit der Lohnsteuerbescheinigung an mit der Nummer 1 und 2 und geht dann weiter zur Nummer 20.

              Insgesamt gibt es dort nur 2 Seiten....


              Vielleicht habe ich mal wieder falsch ausgedrückt.
              Ich habe Elster gedownloadet und benutze es als Programm.
              Zuletzt geändert von ; 21.02.2014, 21:23.

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                #8
                AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

                Elsterformular und ElsterOnline sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Dinge, die jedoch eine Gemeinsamkeit haben - die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
                Windows-Nutzer bevorzugen die Installation des Programmes Elsterformular auf ihrem PC um die elektronische Steuererklärung zu erstellen und zu übermitteln. Nutzer, die über kein Windows verfügen (z. B. MAC) haben die Möglichkeit, ihre Steuererklärung im Internet bei ElsterOnline zu erstellen und elektronisch zu übermitteln.

                ElsterOnline ist für Windows-Nutzer bei der elektronischen Datenüberrmittlung der Steuererklärung aus dem Programm Elsterformular heraus nur dann von Interesse oder wichtig, wenn Sie die vollkommen papierlose elektronische Datenübermittlung mit Authenbtifizierung im Programm Elsterformular oder auch einem anderen kommerziellen Steuerprogramm nutzen wollen. Denn hier wird beim Vorgang der Datenübermittlung dann das Sicherheitszertifikat von ElsterOnline eingebunden.

                Wie diese einzige Gemeinsamkeit zwischen Windows- und MAC-Nutzern - nämlich die Registrierung - bei der Datenübermittlung aus dem Programm Elsterformular heraus genutzt wird, können Sie über folgenden Link erfahren:

                http://www.finanzamt-karlsruhe-durlach.de/pb/,Lde/Datenuebermittlung+mit+Elsterformular/?LISTPAGE=343586


                Also wichtig: Elsterformular und ElsterOnline sind zwei unterschiedliche Dinge - wie oben kurz erläutert.
                Zuletzt geändert von ; 22.02.2014, 06:01.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

                  @Steusel
                  "Unter Elster online habe ich bei Anlage N keine Seite 4.
                  es fängt mit der Lohnsteuerbescheinigung an mit der Nummer 1 und 2 und geht dann weiter zur Nummer 20.
                  Insgesamt gibt es dort nur 2 Seiten..."

                  Das dumme ist im EOP, man muss wissen, welche Bereiche man auszufüllen hat. EF ist da vorteilhafter.

                  Vielleicht hilft es Dir, die Papiervordrucke anzusehen?
                  www.formulare-bfinv.de
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

                    Wenn die Steuererklärung tatsächlich im ElsterOnlinePortal gemacht werden soll gehen Sie wegen der Entschädigung nach dem Login im Portal wie folgt vor:

                    - Formulare Einkommensteuer auswählen
                    - Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
                    - Angaben zum Arbeitslohn Punkt 4: Versorgungsbezüge und - oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen
                    - Entschädigungen dann dort unter Ziffer 17 eintragen

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                      #11
                      AW: Abfindung aus 2013 Hilfe

                      [QUOTE=Steusel;Ich habe im Jahr 2013 eine Abfindung in Höhe von 21.000€ erhalten. Diese Abfindung soll durch die fünftel-Regelung versteuert werden Die Abfindung wurde in der Lohnsteuerkarte unter Punkt 10 komplett eingetragen und unter Punkt 3 den normalen Bruttoarbeitslohn.
                      [/QUOTE]

                      Wenn der AG die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 10 bescheinigt hat, wurde bereits die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung angewendet, d.h. eine zusätzliche Erstattung ist dann nicht mehr möglich. In der Steuererklärung sind keine besondereren Eintragungen erforderlich, die LStB ist 1:1 in die Anlage N zu übernehmen.
                      Die Nachzahlung resultiert evtl. aus der fehlenden Anlage Vorsorgeaufwendungen.
                      mfg. - Kent

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