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Neue Steuernummern bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

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    Neue Steuernummern bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

    Hallo,
    bisher haben wir als Ehepartner eine Zusammenveranlagung durchgeführt,
    2013 ist es aber wesentlich günstiger für uns eine Einzelveranlagung zu wählen.
    Müssen wir jetzt beide eine neue Steuernummer beantragen oder kann von einem die alte gemeinsame Steuernummer genutzt werden?

    #2
    AW: Neue Steuernummern bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

    Hallo,

    Der Steuerpflichtige (Ehemann) behält, die Ehefrau beantragt eine neue Steuernummer

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Neue Steuernummern bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

      Auf den beiden Steuererklärungen könnt ihr einfach die alte Steuernummer reinschreiben.
      Ihr müsst im Vorfeld keine neue StNr extra beantragen.

      Das Finanzamt teilt euch beiden dann im Regelfall jeweils eine neue Steuernummer für die getrennte Veranlagung mit.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Neue Steuernummern bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Der Steuerpflichtige (Ehemann) behält, die Ehefrau beantragt eine neue Steuernummer

        Gruß FIGUL
        War mal, mittlerweile bekommen Beide eine neue Steuernummer für die jeweilige Einzelveranlagung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Neue Steuernummern bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Auf den beiden Steuererklärungen könnt ihr einfach die alte Steuernummer reinschreiben.
          Ihr müsst im Vorfeld keine neue StNr extra beantragen.

          Das Finanzamt teilt euch beiden dann im Regelfall jeweils eine neue Steuernummer für die getrennte Veranlagung mit.
          Würde ich so lieber NICHT machen, die Eingabehilfe bei der Steuernummerneingabe sagt dazu:

          Bitte bei getrennter Veranlagung beachten:
          Bei der getrennten Veranlagung (§ 26 a EStG) muss jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung abgeben. Achten Sie bitte darauf, dass für die Erklärungen beider Ehegatten nicht dieselbe Steuernummer eingegeben wird. Sollte das Finanzamt für Sie und Ihren Ehegatten nicht bereits in früheren Jahren unterschiedliche Steuernummern für eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer vergeben haben, geben Sie bitte die Erklärung der Ehefrau ohne aktuelle Steuernummer ab.



          Hintergrund m.E.: Bei Abgabe von zwei Steuererklärungen mit der selben Steuernummer interpretiert das System beim Finanzamt die später übermittelte als Korrektur der ersten, so dass die erste nicht mehr aufgerufen werden kann.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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