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Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

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    Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

    Hallo und guten Abend,

    in der Einkommensteuererklärung bzw. Elster-Hilfe für einen Verwandten
    ist mir für 2012 bei den Werbungskosten bzw. Aufwendungen für Fahrten
    zum Arbeitsplatz ein Fehler unterlaufen.
    Ich hatte dort in Verbindung mit 252 Arbeitstagen 30 Urlaubstage eingetragen - es war ein Unterlagen- bzw. Kommunikationsfehler..
    In Wirklichkeit hatte er nur 21 Tage -
    Kann man diese 9 Tage für 2013 noch geltend machen, bzw kann man da noch was
    tun - evtl. mit schriftlichem Extra-Hinweis - in der Abrechnung hätte es noch günstig für ihn ausgewirkt....

    Danke für eine Info....

    #2
    AW: Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

    Hallo,

    wichtig ist die richtige Zahl der Arbeitstage. Hast du auch 6 Arbeitstage/Woche angegeben? Bei 5 Tagen kommst du nämlich schlecht auf die 252 Arbeitstage

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

      Danke Figul für die Antwort, kam leider zeitmäßig noch nicht dazu zu reagieren..
      Ich habe jetzt echt ein Problem:
      mir ist tatsächlich in 2012 und beinahe eben auch in 2013 ein echter Fehler. unterlaufen.. Auch der, zuwenig kommuniziert zu haben, und was ich schildere, entspricht jetzt wirklich der Wahrheit...
      Wichtig für N war ja die Jahreslohnsteuerbescheinigung...alles ok.

      Aber bei den Einzelmonatsabrechnungen habe ich oberflächlich nur in einer Zeile
      30 Tage gesehen und sie als Urlaubstage eingetragen. In Wirklichkeit waren es 'Steuertage' - aber das war noch nicht alles...
      Da mein Bruder nur eine geringe Rente seit 2013 bezieht und sein Chef auch noch keinen Nachfolger hatte, hat er nicht nur voll weitergearbeitet, sondern in 2012
      auch jeden Samstag noch gearbeitet - jeden - und war nie krank bzw. hatte auch sowohl in 2012 als 2013 nur je ca. 6 Tage Urlaub..
      Es waren also in Wirklichkeit in 2013 statt 5 AT Woche 6 Tage und statt 232 Tagen zur Arbeit 297 und das in 2013 auch.
      Und da 2012 jetzt schon abgerechnet ist, habe ich keine Ahnung was zu tun ist...
      Denn so ohne weiteres wird das FA sowieso nicht solche Tagesanzahlwerte übernehmen. Macht es Sinn, dass ich dort mal nachfrage?
      Irgendwie habe ich ja wegen des Fehlers schon ein schlechtes Gewissen, aber
      mein Bruder will andererseits auch nicht rückwirkend irgendwelche Bescheinigungen von seinem AG anfordern....Er müsste ja gegebenenfalls nachweisen können, dass es immer 6 Tage waren...
      Aber letztendlich ist damit ja durchaus auch eine nicht unerhebliche Erstattungsdifferenz verbunden....

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        #4
        AW: Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

        Hallo,

        ist die Einspruchsfrist für 2012 schon abgelaufen. Fall nicht einfache Änderung des Bescheids beantragen. Mit Begründung. Aber eine Bestätigung des Arbeitgebers ist bei so einer Anzahl von AT imho nötig. Wieso soll die Bestätigung des AG ein Problem sein?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

          Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung und geldwerter Vorteil sind m.E. trotzdem 2 unterschiedliche paar Stiefel.

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            #6
            AW: Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

            Guten Tag,
            was hat die Antwort mit dem uralten Eintrag zu schaffen?
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Werbungskosten Urlaubstage in 2012 falsch angegeben - Was tun?

              Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
              Irgendwie habe ich ja wegen des Fehlers schon ein schlechtes Gewissen, aber
              Wieso? Es ist seine Steuererklärung, es ist seine Sache, ob er sie von jemand anders machen lässt, sei es von einem Steuerberater für Geld (der im Gegenzug dann auch für Fehler haftet!) oder von einem Verwandten als Gefälligkeit, dann ist es aber persönliches Pech, wenn was schief geht. Your get what you pay for.

              Den Steuerbescheid hat er auf jeden Fall persönlich bekommen, den hätte er prüfen können. Wenn er das nicht macht: Persönliches Pech.

              Der Rest ist ein moralisches Dilemma, weswegen ich grundsätzlich für niemand eine Steuererklärung ausfülle, mit Ausnahme meiner Schwiegermutter, die Augenprobleme hat. Jeder andere kriegt Tipps, ausfüllen und den Kopf für hinhalten darf er selber, das schreibe ich hier seit Jahren und habe dafür gelegentlich Kopfschütteln von Möchtegernprofis in diesem Forum geerntet. Aber das alte Sprichwort, dass bei Geld die Freundschaft aufhört, ist leider sehr wahr, deswegen gehe ich da kein Risiko ein.

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