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Pendlerpauschale ?

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    Pendlerpauschale ?

    Hallo

    Mein Mann arbeitet in der Branche "Geld und Werttransport"

    Er fährt täglich zur Arbeit 41 km entfernt, lässt sein Privat PKW dann in der Firma stehen und fährt dann mit einem Geschäftswagen weiter.

    Wie fülle ich das nun richtig aus ?
    So habe ich es jetzt ausgefüllt.

    Anlage N, Seite 2
    Adresse der Firma. 5 Tage aufgesucht an X Tagen
    einfache Entfernung 41 km ... ( einige Sachen ich muss da den doppelten Weg nehmen hin und rückfahrt, 82 km ?)


    dann weiter "zur 1 Seite Auswärtstätigkeit"

    muss ich da auch nochmal Fahrkosten oben ausfüllen
    oder nur unten bei Zeile 52. Verpflegungsmehraufwand Inland ?

    Danke euch schonmal für Hilfe.

    gruß
    Massimo

    #2
    AW: Pendlerpauschale ?

    Zitat von mno68 Beitrag anzeigen
    einige Sachen ich muss da den doppelten Weg nehmen hin und rückfahrt, 82 km ?
    Was für Sachen denn? Ach, einige sagen, oder?
    Naja, ich find schon, Entfernung heißt nicht Fahrstrecke. Entfernung ist immer nur einfache Entfernung.


    Zitat von mno68 Beitrag anzeigen
    dann weiter "zur 1 Seite Auswärtstätigkeit"
    muss ich da auch nochmal Fahrkosten oben ausfüllen
    Sind welche entstanden?

    Kommentar


      #3
      AW: Pendlerpauschale ?

      41 km Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte.

      Auswärtstätigkeit wenn überhaupt, ab der Arbeitsstätte, also nach dem 41. km, aber da es ein Dienstwagen ist, wohl kaum.
      Ein StB oder LStHV könnte helfen.
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: Pendlerpauschale ?

        Hallo,

        >>>Auswärtstätigkeit wenn überhaupt, ab der Arbeitsstätte, also nach dem 41. km, aber da es ein Dienstwagen ist, wohl kaum.

        Nein. Wenn es eine Auswärtstätigkeit ist (=kein regelmäßiger Arbeitsplatz), dann doch auch komplett. Das heißt dann, alle selbst gefahrenen Kilometer, und zwar Hin- und Rückfahrt.
        Wenn man hingegen das Depot als regelmäßigen Arbeitsplatz ansieht - was ich hier nicht tue - dann natürlich nur Entfernungspauschale und einfache Strecke.

        Die Diskussion, was es nun ist, kommt doch andauernd. Und ich habe mich schon belehren lassen, dass sogar ein Linienbusfahrer keinen regelmäßigen Arbeitsplatz hat (obwohl er immer zur gleichen Zeit morgens zum Depot fährt und abends wieder zurück nach Hause - bei einem Transportfahrer sind die Zeiten aber sicher nicht so planbar, also dann erst recht Auswärtstätigkeit).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Pendlerpauschale ?

          Vielen Dank für Eure antworten.

          gruß

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            #6
            AW: Pendlerpauschale ?

            Da diese Frage tatsächlich neuerdings ständig kommt, verweise ich einfach mal auf das BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/11/10010 vom 15.12.2011.

            Dort finden sich zwei alternativen für die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte:

            "In der Regel ist von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen

            - einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist

            oder

            in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers
            - arbeitstäglich,
            - je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder
            - mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll (Prognoseentscheidung)."


            Wer also tatsächlich nur zu einem Depot fährt, um da ein Fahrzeug zu übernehmen und durch die Gegend zu fahren, vielleicht noch ein bisschen Schreibarbeit (z.B. Fahrtenbuch ausfüllen) unter der genannten Zeitgrenze erledigt, hat keine regelmäßige Arbeitsstätte (oder genauer hatte, denn den Begriff gibt es seit diesem VZ bekanntlich nicht mehr), wenn nicht z.B. im Arbeitsvertrag drin steht, dass das Depot regelmäßige Arbeitsstätte ist. Letzteres kann nur der AN wissen.

            Im Übrigen würde ich empfehlen, den ungenannten Tipgebern, die sagen, dass man in solchen Fällen bei der Pendlerpauschale die doppelte Entfernung einzutragen, in Steuerdingen lieber nicht mehr zu glauben. Entweder es gibt eine regelmäßige Arbeitsstätte, dann bleibt es bei der einfachen Entfernung, oder es gibt keine, dann gibt es gar keine Pendlerpauschale, sondern es geht alles über Auswärtstätigkeit (mit allen Vor- und Nachteilen).

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              #7
              AW: Pendlerpauschale ?

              Nur so mal am Rande über den Tellerrand hinaus: Die Aussage von neysee gilt bis Ende 2013. Ab 2014 gilt das nicht mehr. Ab 2014 gilt die Entfernungspauschale auch dann, wenn Jemand zur Aufnahme seiner Tätigkeit dauerhaft arbeitstäglich denselben Ort aufzusuchen hat, z.B. Flughafen, Busdepot ö.ä. (BMF-Schreiben vom 11.11.2013).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Pendlerpauschale ?

                Jetzt bin ich ganz durcheinander :-))

                Kann mir da vielleicht jemand beim richtigen ausfüllen helfen ?

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                  #9
                  AW: Pendlerpauschale ?

                  Hallo,

                  trage einfach alles bei Auswärtstätigkeit ein, also sowohl die Fahrtkosten (30 Cent je Kilometer*) als auch den Verpflegungsmehraufwand. Zur Erklärung kannst du etwas wie |Transportfahrer| o.ä. angeben, dazu noch das KFZ-Kennzeichen des Privatfahrzeuges (denn nur bei einem eigenen oder zur Nutzung überlassenem Fahrzeug kann man die Kosten absetzen). Dann muss der Sachbearbeiter eigentlich nichts mehr nachfragen.
                  Unter Pendlerpauschale trägst du hingegen gar nichts ein (keine Arbeitgeberadresse, kein KFZ-Kennzeichen, keine Anzahl der Tage - wirklich gar nichts).

                  *die übliche Definition:
                  |Entfernung|=einfache Strecke
                  |Kilometer|=doppelte Strecke

                  Stefan

                  PS: Anführngszeichen gehen bei mir mal wieder nicht, daher | als Alternative.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Pendlerpauschale ?

                    Also alles in Zeile 48 und Zeile 35 komplett frei lassen ?
                    Wie gebe ich dann die KM an ? einfacher weg 41 km oder hin und Rückweg 82 km ?


                    danke schonmal

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                      #11
                      AW: Pendlerpauschale ?

                      Hallo,

                      >>>Wie gebe ich dann die KM an ? einfacher weg 41 km oder hin und Rückweg 82 km ?

                      Hatte ich doch geschrieben: Kilometer (also die wirklich gefahrenen, hier 82).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar

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