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Eigenartige Steuerberechnung

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    Eigenartige Steuerberechnung

    Guten Morgen, nachdem ich am WoEnde meine Steuererklärung für 2013 im Elster-Formular eingetragen hatte und die Steuerberechnung durchgegangen bin, gab es ein glitzekleines Schockerlebnis:
    voraussichtliche NACHZAHLUNG; EUR 3.200,00 !!!!

    Unsere Eckdaten ganz grob:

    Ehepaar, gemeinsam veranlagt, beide Arbeitnehmer;
    Einkommen Partner 1: ca. 60.000, Lst. Klasse 3
    Einkommen Partner 2: ca. 35.000, Lst. Klasse 5 und ca. 13.000, Lst. Klasse 6
    keine sonstigen Einnahmen, keine besonderen Ausgaben, also lediglich Pauschalen

    Wenn jetzt wir nun mehr als 3.000 EUR nachzahlen dürfen, sollte Partner 2 das arbeiten besser ganz aufhören oder in Altersteilzeit gehen.... :-)

    Hat irgendjemand Erfahrung mit einer wie oben genannten Konstellation?

    Gruß

    Michl

    #2
    AW: Eigenartige Steuerberechnung

    Hallo,

    ist die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Eigenartige Steuerberechnung

      Anlage V ist in meiner Erinnerung dabei, weil ich mich schon gewundert habe, dass die Beträge aus der Lst.-Karte direkt eingemischt wurden (speziell der lohnsteuer freie Zuschuss zur KV bei Partner 1)

      und ich habe auch keine Zeile gefunden, wo ich noch manuell etwas eintragen hätte können....

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        #4
        AW: Eigenartige Steuerberechnung

        ~~~Anlage Vorsorgeaufwand~~~
        Anlage V ist Vermietung und Verpachtung!
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Eigenartige Steuerberechnung

          Sorry, ich Schmarri, war wohl noch zu früh... nicht die Anlage V ist integiert sondern tatsächlich die Anlage Vorsorgeaufwand. Ist bei dieser (Vorsorgeaufwand!) irgendetwas manuell zu berücksichtigen?

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            #6
            AW: Eigenartige Steuerberechnung

            in der Zeile 11 jeweils [x] Ja
            und nach Ihrer Auflistung mindest 3 Lohnsteuerbescheinigungen in Anlage N
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: Eigenartige Steuerberechnung

              Zitat von michl69 Beitrag anzeigen
              Wenn jetzt wir nun mehr als 3.000 EUR nachzahlen dürfen, sollte Partner 2 das arbeiten besser ganz aufhören oder in Altersteilzeit gehen.... :-)
              Das kann Partner 2 natürlich machen, aber dann muss man halt auf 48 T€ Einkommen verzichten.

              Im Übrigen kann ich die Nachzahlung rechnerisch grob nachvollziehen, sie ist im Wesentlichen eine Folge des Lohnsteuerabzugs in Klasse 6. Da kommen bei 13 T€ Lohnsteuern in Höhe von knapp 1900 € raus. Also ca. 15%. Dass das bei einem bereits vorliegenden Einkommen nach Splittingtabelle von 90 T€ und einem entsprechend hohen Grenzsteuersatz hinten und vorne nicht langen kann, dürfte eigentlich klar sein.

              Zukünftige Nachzahlungen ließen sich aber vermindern oder evtl. sogar vermeiden, wenn Nr. 2 in die Steuerklasse 3 wechselt und 1 in die 5. Oder beide 4.

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                #8
                AW: Eigenartige Steuerberechnung

                @Basteltyp: in Zeile 11 einmal das Feld angekreuzt, drei Anlagen N sind vorhanden

                @neysee: es ist für mich nur verwunderlich, da alle drei Arbeitgeber über die jeweiligen anderen Arbeitsverhältnisse informiert sind und m. E. der AG doch bereits für die monatliche Abrechnung eine (halbwegs) korrekte Lohnsteuer abzuführen hat.
                Wenn ich davon ausgehe, dass der AG von Partner 1 sowie der AG 1 von Partner 2 (Steuerklasse 5) korrekt gerechnet haben, würde es bedeuten, dass der AG 2 von Partner 2 mehr als 3000,00 EUR "falsch" berechnet hat?

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                  #9
                  AW: Eigenartige Steuerberechnung

                  Ansonsten kann das durchaus sein. Sowohl die Steuerklassenkombi III-V als auch das zweite Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI sind nicht umsonst jeder für sich ein Grund für eine Pflichtveranlagung, da systematisch gesehen eine Nachzahlung MÖGLICH ist.

                  Das mit dem Arbeiten aufhören ist der typische Stammtischgedanke, sorry. Anders herum wird ein Schuh heraus: Man muss sich einfach VON VORNEHEREIN darüber im Klaren sein, dass der Lohnsteuerabzug rein vorläufig ist, es zu Nachzahlungen kommen KANN, letztlich abgerechnet aber zum Schluss im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird. Maßgebend zum Schluss ist doch die Gesamtsteuerbelastung.

                  Beispiel, wer ist -steuerlich- besser dran ? (fiktive Zahlen OHNE Bezug zur Wirklichkeit !)

                  Variante 1: Arbeitslohn 30.000 €, Arbeitgeber behält fälschlich keine Lohnsteuer ein, bei Veranlagung kommt Steuer von 30 % raus, also Nachzahlung 9.000 €

                  Variante 2: Arbeitslohn 40.000 €, Arbeitgeber behält Lohnsteuer von 18.000 € ein, bei Veranlagung kommt Steuer von 40 % raus, also Erstattung von 2.000 €

                  Ergebnis: Arbeitnehmer 1 flucht, Arbeitnehmer 2 freut sich, aber tatsächlich ist -steuerlich- Arbeitnehmer 1 besser dran, da seine Steuer niedriger ist und er vom Staat noch ein zinsloses Darlehen bekommen hat.
                  Zuletzt geändert von Picard777; 24.02.2014, 09:23.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Eigenartige Steuerberechnung

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    Zukünftige Nachzahlungen ließen sich aber vermindern oder evtl. sogar vermeiden, wenn Nr. 2 in die Steuerklasse 3 wechselt und 1 in die 5. Oder beide 4.
                    Oder vierteljährliche Vorauszahlungen abgerückt werden.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Eigenartige Steuerberechnung

                      Der typische Stammtischgedanke wird hiermit zurückgezogen, meine Aussage hierzu sollte lediglich meine Verwunderung über die Kalkulation darstellen.

                      Selbstverständlich ist die Gesamtsteuerbelastung ausschlaggebend, jedoch halte ich es für nicht nachvollziehbar, wenn mich ich als Arbeitnehmer nicht wenigstens halbwegs auf die Steuerabzüge seitens des AGs verlassen kann. Wir sprechen in diesem Fall auch nicht von ein paar fünfzig Euro sondern - zumindest aus meiner Sicht - von einer doch ziemlich hohen Summe.

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                        #12
                        AW: Eigenartige Steuerberechnung

                        [QUOTE=michl69;170278]@Basteltyp: in Zeile 11 einmal das Feld angekreuzt, drei Anlagen N sind vorhanden


                        und wieso jetzt zeile 11 nur 1 kreuz und wo? beide AN 2xja

                        gruß f.

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                          #13
                          AW: Eigenartige Steuerberechnung

                          zeile 11 nur ein Kreuz, da nur Partner 1 steuerfreie Zuschüsse zur KV bekommt, oder habe ich da einen Denkfehler?

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                            #14
                            AW: Eigenartige Steuerberechnung

                            ~~~oder habe ich da einen Denkfehler?~~~
                            ja, denn AG Einzahlung zur GKV sind steuerfrei.
                            Oder zahlt ein Partner seine KV gänzlich selbst?
                            Gruß, Basteltyp

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                              #15
                              AW: Eigenartige Steuerberechnung

                              korrekte Annahme, kein Partner zahlt gänzlich seine KV selbst. Ich hatte die Frage zu Nr. 11 so verstanden, dass das Kreuz nur dann aktiviert wird, wenn der AN über die Beitragsbemessungsgrenze kommt und eben "Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge" hat. Auf den Lohnsteuerkarten von Partner 2 ist auch keine entsprechender Betrag aufgeführt, bei Partner 1 eben schon...

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