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Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit ?

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    Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit ?

    Hallo, ich arbeite am Bau und fahre täglich mit meinem PKW zur Firma und von da im Firmenfahrzeug weiter zu wechselnden Baustellen. Da ich auch eine Verpflegungsmehraufwendung mit angebe stellt sich mir die Frage: Muss ich die Entfernug unter Entfernungspauschale UND Auswärtstätigkeit eintragen oder NUR unter Auswärtstätigkeit bei der ich auch meine Verpflegungsmehraufwendung mit eintragen kann?

    #2
    AW: Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit ?

    Beim Eintrag oben oder unten ist die entscheidende Frage halt: Liegt am Sammelpunkt eine regelmßige Arbeitsstätte vor? Wird wirklich nur umgestiegen oder vielleicht auch umgezogen, geduscht, Bericht erstattet oder der Firmen-LKW be- bzw. entladen?

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      #3
      AW: Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit ?

      Überwiegend wird tatsächlich nur umgestiegen. Es geht mir hauptsächlich um den Verpflegungsmehraufwand den ich wohl nur unter Auswärtstätigkeit eintragen kann.

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        #4
        AW: Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit ?

        dann gehören m. E. sowohl der Verpflegungsaufwand als auch die Fahrtkosten unter Auswärtstätigkeit.

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          #5
          AW: Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit ?

          Hallo,

          wurde schon früher geklärt hier noch einmal zur Info - Auswärtstätigkeit nach Berufsgruppen:
          http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=158473&spid=1296&spk=1283&sf k=33

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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