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Sonderkosten - Zählt auch jeder zu Fuß gelaufene Kilometer?

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    Sonderkosten - Zählt auch jeder zu Fuß gelaufene Kilometer?

    Hallo,

    unter Sonderkosten gibt man ja an, wie man zur Arbeitsstätte gekommen ist. Ich habe einen Ferienjob (8 Wochen) gemacht und bin dort jeden Tag immer rund 3 Kilometer zu Fuß hin- und 3 Kilometer zu Fuß zurückgegangen. Gelten auch dann die Kosten je Kilometer von 0,30 €, die man zurückerstattet bekommt, oder gilt das nur, wenn man mit seinem eigenen PKW oder Bus gefahren ist?

    #2
    AW: Sonderkosten - Zählt auch jeder zu Fuß gelaufene Kilometer?

    Hallo,

    tatsächlich zählt auch eine Angabe auf seite 2 der Anlage N als Fußgänger.
    Da Sie aber vermutlich die sowieso zugestandene Werbungskostenpauschale von 1000 EUR
    nicht überschreiten werden, ist die Überlegung eher hypothetisch.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Sonderkosten - Zählt auch jeder zu Fuß gelaufene Kilometer?

      Danke für die Antwort.

      Sprich, da wird mir nichts zurückerstattet, weil ich nicht über 1000 EUR komme?

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        #4
        AW: Sonderkosten - Zählt auch jeder zu Fuß gelaufene Kilometer?

        das Finanzamt erstattet nie irgenwelche Ausgaben.
        Annerkannte Kosten wirken sich allenfalls steuermindernd aus
        und deshalb bekommt man, wenn es passt zuviel gezahlte Steuern zurück.
        Immerhin werden, ob man will oder nicht, pauschal 1000 EUR anerkannt.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Sonderkosten - Zählt auch jeder zu Fuß gelaufene Kilometer?

          Wenn Du wirklich nur 8 Wochen gearbeitet hast und dabei kein Vermögen verdient hast, bekommst Du wahrscheinlich zurück, ohne dass Du Werbungskosten angeben musst.
          Gib doch Deine Daten in Elsterformular ein und lass Dich von der Steuerberechnung überraschen.
          Gruß Katja

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