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Arbeitnehmer Umlage zu VBL (Klassik)

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    Arbeitnehmer Umlage zu VBL (Klassik)

    Hallo,

    die Frage wurde zwar schon öfters gestellt, aber leider habe ich mit den Antworten noch nicht anfangen können.
    Ich arbeite seit April 2013 im öffentlichen Dienst (Land NRW) und zahle dementsprechend in die VBL Klassik ein. In meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 ist die "steuerpflichtige AG/AN Umlage zu VBL" aufgeführt, die würde ich gerne in meiner Steuererklärung eintragen, da diese jeden Monat von meinem Nettolohn abgezogen wurde.

    Ich dachte, ich müsste sie in die Zeile 52 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, so steht es auch in der Hilfe geschrieben, allerdings steht dort auch: "Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen)"

    Bedeutet das, dass man die VBL-Einzahlungen gar nicht mehr absetzen kann, wenn man erst 2005 oder später angefangen hat zu arbeiten, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, diese einzutragen?

    Vielen Dank schonmal und Grüße,
    Max

    #2
    AW: Arbeitnehmer Umlage zu VBL (Klassik)

    Die Schlussfolgerung ist richtig. Neuverträge nach dem 1.1.2005 können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitnehmer Umlage zu VBL (Klassik)

      Die Schlussfolgerung ist richtig. Neuverträge nach dem 1.1.2005 können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
      Okay, schade, aber vielen Dank nochmal für diese Information!
      Max

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