Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP - Pauschbetrag überschritten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP - Pauschbetrag überschritten

    Hallo,
    ich habe bei einem Bausparvertrag den Pauschbetrag überschritten und habe von denen eine Steuerbescheinigung bekommen, in der die Daten mit Angaben, wo ich die Zahlen in der Anlage KAP eintragen soll, aufgeführt sind.
    Ich komme mit den Zeilen 14 und 15 nicht klar, wo ist da der Unterschied?
    Muss ich die Anlage überhaupt ausfüllen? Bei anderen Konten etc. reichen die Pauschbeträge völlig aus, kann man das in der Anlage irgendwie geltend machen?
    Krzum: Mir ist die ganze Anlage KAP schleierhaft...
    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,
    Bierchen

    #2
    AW: Anlage KAP - Pauschbetrag überschritten

    Hallo,

    >>>Ich komme mit den Zeilen 14 und 15 nicht klar, wo ist da der Unterschied?

    In Zeile 14 gehört der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag der erklärten Bank(en), in Zeile 15 der NICHT erklärten Bank(en), ggf. Null.
    Anmerkung: In Anspruch genommener Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag ist nicht das Selbe.


    >>>Muss ich die Anlage überhaupt ausfüllen?

    Du musst nicht.
    Aber willst du die abgeführten Steuern nicht zurück haben? Oder hast du insgesamt mehr als 801/1602 Euro?

    Es ist eigentlich ganz einfach, du stellst den Antrag gem. Zeile 5, übernimmst alle Werte aus der/den gewünschten Steuerbescheinigung/en (incl. Zeile 14), dann die Summe der anderen nicht erklärten Banken in Zeile 15 eintragen (diese findest du entweder in deren Steuerbescheinigungen, oder aber auf irgendwelchen anderen Dokumenten wie Kontoauszügen etc. - belegen brauchst du das nicht).
    Die Steuerbescheinigung einer/jeder erklärten Bank muss beigelegt werden.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP - Pauschbetrag überschritten

      Danke!
      Ich glaube, jetzt habe ich es verstanden:
      Ich setze in Zeile 15 einfach "0" ein, wenn ich keine anderen Pauschbeträge bei anderen Banken angebe/besitze !?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP - Pauschbetrag überschritten

        Im Prinzip schon. Wenn Du aber oben schreibst, dass der Pauschbetrag bei anderen Banken ausreicht, wäre Null in Zeile 15 falsch. Da müssen die tatsächlich freigestellten Zinsen bei anderen Banken rein. Nur dann kann geprüft werden, ob insgesamt nicht mehr als 801 Euro freigestellt wurden.

        Kommentar

        Lädt...
        X