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Nebeneinkünfte eintragen

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    Nebeneinkünfte eintragen

    Hallo, ich bin Rentner. Ich hatte im letzten Jahr als Komparse Nebeneinkünfte und von diesen wurde Lohnsteuer abgezogen. Wo muß ich diese Nebeneinkünfte bei der Einkommenssteuererklärung eintragen ? Vielen Dank im vorraus, Gero Last

    #2
    AW: Nebeneinkünfte eintragen

    Wurde pauschalierte Lohnsteuer abgezogen dann gehört die Sache gar nicht in die Einkommensteuererklärung. Andernfalls sollte eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt sein, mit Angabe einer Steuerklasse. Die ist dann auf die erste Seite der Anlage N zu übertragen.

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      #3
      AW: Nebeneinkünfte eintragen

      Hallo,
      wenn Lohnsteuer anfiel, Anlage N,
      Liegt schon der Ausdruck der elektronischen Steuerbescheinigung vor?
      Dann bitte alle Angaben ausser überflüssiger Nullen 1:1 übernehmen.

      Sonst, den Ausdruck abwarten.

      Ich lass es trotzdem stehen, auch wenn ich langsamer war L. E. Fant.
      Zuletzt geändert von stiller; 26.02.2014, 17:50. Grund: L. E. Fant
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Nebeneinkünfte eintragen

        Hallo,

        wenn wirklich Lohnsteuer abgeführt wurde (also auf Steuerkarte), dann muss der Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen (er hat aber noch mindestens bis Ende Februar Zeit dafür, also vielleicht noch etwas Geduld).

        Und die Daten gehören dann in die Anlage N, dort kann man bei Elster gleich zu Beginn die Lohnsteuerbescheinigung übernehmen, ist ganz einfach. Und die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen, brauchst du auch für die Abzüge bei der Rente.

        EDIT: L. E. Fant hat noch einen guten Einwand gebracht (hatte ich nicht dran gedacht). Wenn es nämlich ein Minijob mit pauschaler Lohnsteuer war, dann kann und muss es nicht erklärt werden (und dann gibt es auch keine Lohnsteuerbescheinigung).

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 26.02.2014, 17:52.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Nebeneinkünfte eintragen

          Super, danke an alle !

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