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Belegabruf LstB

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    Belegabruf LstB

    Hallo Forum,
    ich habe folgendes Problem mit dem Abruf der Lohnsteuerbescheinigung.
    Ich starte Efo, öffne meine Est-Erkl. 2013 und klicke auf Belegabruf.
    Dann lasse ich mir die bereits abgerufenen Belege (habe ich schon vorher abgerufen)
    anzeigen.
    Es werden 'Religionszugehörigkeit', 'Rentenbezugsmitteilung' und 'Krankenversicherung'
    angezeigt, soweit so gut!
    Aber dann kommt eine Zeile
    'Inhaltlicher Fehler im Beleg Lohnsteuerbescheinigung'.

    Mein Problem ist: Wie kann ich herausfinden, welcher 'inhaltlicher Fehler' da drinsteckt?
    Danke
    Alfa11

    #2
    AW: Belegabruf LstB

    Hallo Alfa11,
    kann es sein, das die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht da ist und deshalb die Fehlermeldung erscheint.
    Manche Arbeitgeber lassen sich Zeit bis 28.02.2014 oder oder kurz darauf.
    Deinen Ausführungen entnehme ich, dass Sie nor garnicht im Belegabruf enthalten ist.

    Tschüß

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      #3
      AW: Belegabruf LstB

      Das würde ja bedeuten, dass Efo 'inhaltliche Fehler' für einen Beleg meldet, der gar nicht da ist.
      Ist das denkbar?
      Alfa11

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        #4
        AW: Belegabruf LstB

        Hallo Alfa11,

        das ist denkbar, vielleicht wollte man die Fehlermeldungen bewusst etwas niedrig halten.
        Wenn die Lohnsteuerbescheinigung da wäre, müsstest du sie doch "körperlich" sehen in der Belegübersicht.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Belegabruf LstB

          Ich weiß nicht, ob ElFo für nicht vorhandene LStB inhaltliche Fehler meldet, was sicher nicht sinnig wäre, aber würde den naheliegenden pragmatischen Weg gehen, mich ins EOP einzuloggen, dort nachzuschauen, ob die LStB da ist, und wenn ja, ob die Daten irgendwie ungewöhnlich aussehen.

          Kommentar


            #6
            AW: Belegabruf LstB

            Hallo Neysee,
            danke für den Tipp, da hätte ich ja selbst draufkommen können.
            Aber manchmal sieht man einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht!
            Ich habe mich also in das EOP eingeloggt und mir die Belege angesehen.
            Da ist eine LstB da, allerdings kann ich da nichts besonderes erkennen.
            Um einen 'inhaltlichen Fehler' zu erkennen muss man vermutlich genau wissen, wie eine solche LstB aufgebaut sein muss (Format usw.) und welche Daten da drin sein müssen.
            Wahrscheinlich muss ich mich da an meinen AG wenden, allerdings werden die mir sofort sagen 'Wir haben alles angegeben...'
            Deshalb würde ich schon gern vorher wissen, was genau der Fehler ist!
            Danke für die Hilfe an alle, die geantwortet haben!
            Alfa11

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              #7
              AW: Belegabruf LstB

              Hallo,
              die bisher gegebenen Antworten zu diesem Thema sind alle unsinnig. Es haben mal wieder Personen geantwortet, die keine Ahnung haben von dem angesprochenen Problem. Dazu ist das Forum nicht da.
              Der inhaltliche Fehler in Lohnsteuerbescheinigung betrifft die Zeilen 17 und oder 18.
              Steht in Zeile 18 ein Wert oder Betrag z.B. 0,00 €, so kann diese Bescheinigung im Belegabruf des ElsterFormulars nicht automatisch in Anlage N übertragen werden, weil sie in dieser Form nicht in das ElsterFormular passt. Der Wert in Zeile 18 muss in Zeile 39 der Anlage N übertragen werden. Automatisch geht das nicht.
              Was kann man tun? Anmelden im ElsterPortal - Belegabruf wählen - die Lohnsteuerbescheinigung wird angezeigt - Abschreiben oder Ausdrucken - in Anlage N des ElsterFormulars schreiben und dann die Zeile 39 in Anlage N ausfüllen.
              mfg
              M.W.

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                #8
                AW: Belegabruf LstB

                Schön, wenn du Hellseher bist, beantworte du in Zukunft alle Fragen!


                TSHÜSS!


                OHNE GRUSS!

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                  #9
                  AW: Belegabruf LstB

                  Hallo weinmann-manfred,
                  danke für Ihre Erklärungen.
                  In meiner LstB steht tatsächlich in Zeile 18 der Wert 0,00 Euro.
                  Also bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Werte 'von Hand' in die Anlage N zu
                  übertragen.
                  Danke für die Antwort
                  Alfa11

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                    #10
                    AW: Belegabruf LstB

                    Diese 0,00 Nummer der Arbeitgeber gibt es im Forum gefühlte 1000 mal.
                    Egal ob im Forum Lohnsteuerbescheinigung, Elsterformular, oder wie auch immer:
                    Nullen gehören selten in irgendeine Bescheigung.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Belegabruf LstB

                      Hallo,

                      Das gibt es sogar bei großen Konzernen (falsch ausgefüllt)
                      Da könnten doch mal die Finanzbehörden eine Aufklärungskampanie bei den Arbeitgeber starten"Richtiges Ausfüllen der Lstbescheinigung"
                      Woher soll der AN wissen, der sich sonst nicht damit beschäftigt, was er in die Anlage N übernehmen muss und kann, wenn er seitens des AG eine falsch ausgefüllte Bescheinigung bekommt.

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Belegabruf LstB

                        "Da könnten doch mal die Finanzbehörden eine Aufklärungskampanie bei den Arbeitgeber starten"Richtiges Ausfüllen der Lstbescheinigung"

                        Bei dem vielen Papier, mit dem die Finanzverwaltung die Arbeitgeber auf ihre Pflichten hinweist, ist das Urwaldsterben vorprogrammiert.

                        Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Scheinbar können Unternehmer heuzutage nicht mehr lesen - oder sagen sich - Steuer?, was gehts mich an!
                        Wenn ich hier so sehe, was an MB (elektronisch) oder Kg (Papier) an "Unternehmen" rausgehauen wird - Deutschland - mir graut vor dir (Ein Wintermärchen - Zitat).

                        Aber wenn "Unternehmer" erst am 12.02.2014 merken, dass sie kein Zertifikat haben und deshalb keine Anmeldung übermitteln können, kann ich mein Mitleid in Grenzen halten.
                        Ich will nicht wissen, wieviele Bäume starben mit Schreiben an die Unternehmer.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Belegabruf LstB

                          Zitat von Alfa11 Beitrag anzeigen
                          Hallo weinmann-manfred,
                          danke für Ihre Erklärungen.
                          In meiner LstB steht tatsächlich in Zeile 18 der Wert 0,00 Euro.
                          Also bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Werte 'von Hand' in die Anlage N zu
                          übertragen.
                          Danke für die Antwort
                          Alfa11
                          Sie müssen die Werte von Hand in die Anlage N eintragen. In Zeile 18 können Sie dann den Wert 0,00 weglassen, wenn Sie wollen. Fügen Sie 0,00 ein, so bedingt dies einen automatischen Eintrag von "0" in Zeile 39 der Anlage N. Lassen Sie 0,00 weg, dann benötigt das ElsterFormular in Zeile 39 der Anlage N keinen Wert.

                          Hätte der Arbeitgeber diesen Wert weggelassen, dann hätten Sie auch den Beleg Lohnsteuerbescheinigung automatisch übernehmen können.
                          Ich vermute, dass im kommenden Jahr dieses Software-Problem behoben sein wird.
                          mfg
                          M.W.
                          Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 01.03.2014, 15:17.

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