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Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

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    Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

    Hilfe .
    Hänge mit folgendem Problem fest.

    Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufen außerhalb der Spekulationsfrist eintragen werden ??

    Aktie 2008 gekauft und 2013 verkauft .

    Muß man überhaupt einen Eintrag außerhalb der Spekulationsfrist machen,

    und wenn ja wo ?

    #2
    AW: Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

    Hallo

    der Gewinn ist nicht steuerpflichtig ( Aktienkauf vor 01.01.2009 ). Also kein Eintrag .

    Kommentar


      #3
      AW: Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

      Dürfte deswegen auch nicht in Deiner Steuerbescheinigung drinnen stehen, oder ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

        Hallo

        danke für die Info

        Nein, kann ich nirgend finden.

        Dachte nur das ich trotzdem Kauf und Verkauf irgendwo eintragen muß.

        Ist nicht gut beschrieben in dem Formular.

        Kommentar


          #5
          AW: Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

          Hallo,

          wenn du unbedingt willst kannst du es in der Anlage SO eintragen.
          Muss man aber nicht, garantiert.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

            Hallo

            Die Antworten waren sehr hilfreich.

            Jetzt nur noch zum Verständnis :

            Aktienkäufe nach dem 1.1.2009 und einer Haltedauer von Über 1 Jahr

            Werden aber in der Anlage Kap eingetragen.

            Habe ich das jetzt richtig verstanden.?

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              #7
              AW: Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

              Zitat von hpdb Beitrag anzeigen
              Aktienkäufe nach dem 1.1.2009 und einer Haltedauer von Über 1 Jahr

              Werden aber in der Anlage Kap eingetragen.
              Ja, Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren sind seit diesem Zeitpunkt unabhängig von der Haltedauer Kapitalerträge und haben damit mit der Anlage SO nichts mehr am Hut.
              Letztlich unproblematischer, denn sie sind im Fall von Aktien in der Steuerbescheinigung in den Zeilen 7-9 enthalten, den Normalfall eines deutschen Brokers vorausgesetzt.

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                #8
                AW: Wo muß Gewinn aus Aktienverkäufe außerhalb der Spekulationsfrist eintragen.

                Danke

                für die Antwort

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