Ich versuche mich im Moment an unserer 2013’er Einkommensteuer-Erklärung, scheitere aber, denn ich erhalte diese beiden Hinweise:
+++ AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. +++
Aufgrund der Tipps hier im Forum habe ich alle Anlagen für die Kinder entfernt. Anschließend war eine Berechnung möglich.
Dann habe ich die Anlage Kind für das älteste der vier Kinder neu angelegt und eine Berechnung vorgenommen. Sogleich erschien wieder der Abbruch-Hinweis, obgleich ich der Meinung bin, dass ich alle Daten für Kind 1 richtig eingegeben habe:
6 Geburtsdatum: 06.04.1988
6 Kindergeld: 2.208
10 Kindschaftsverhältnis: leiblich / leiblich
16 Ausbildung vom-bis: 01.01.2013-31.12.2013
17 Bezeichnung der Schul-/Hochschul- oder Berufsausbildung: Uni XYZ
23 Grund-/Zivildienst vom-bis: 01.08.2009-30.04.2010
24 Erstausbildung abgeschlossen: Nein
50 Auswärtige Unterbringung von-bis: 01.01.2013-31.12.2013
51 Anschrift : XYZ
Ausweislich des Geburtsdatums ist das Kind im Veranlagungszeitraum 25 Jahre alt geworden. Das Kindergeld wurde aber unterbrechungslos bis Januar 2014 weitergezahlt aufgrund der 9-monatigen Zivildienstzeit, die in Zeile 23 auch angegeben ist.
Was mache ich falsch? Oder ist ELSTER überfordert, wenn Kindergeld über das 25igste Lebensjahr hinaus empfangen wird?
Danke für hilfreiche Rückmeldungen sagt der HHH1961
+++ AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. +++
Aufgrund der Tipps hier im Forum habe ich alle Anlagen für die Kinder entfernt. Anschließend war eine Berechnung möglich.
Dann habe ich die Anlage Kind für das älteste der vier Kinder neu angelegt und eine Berechnung vorgenommen. Sogleich erschien wieder der Abbruch-Hinweis, obgleich ich der Meinung bin, dass ich alle Daten für Kind 1 richtig eingegeben habe:
6 Geburtsdatum: 06.04.1988
6 Kindergeld: 2.208
10 Kindschaftsverhältnis: leiblich / leiblich
16 Ausbildung vom-bis: 01.01.2013-31.12.2013
17 Bezeichnung der Schul-/Hochschul- oder Berufsausbildung: Uni XYZ
23 Grund-/Zivildienst vom-bis: 01.08.2009-30.04.2010
24 Erstausbildung abgeschlossen: Nein
50 Auswärtige Unterbringung von-bis: 01.01.2013-31.12.2013
51 Anschrift : XYZ
Ausweislich des Geburtsdatums ist das Kind im Veranlagungszeitraum 25 Jahre alt geworden. Das Kindergeld wurde aber unterbrechungslos bis Januar 2014 weitergezahlt aufgrund der 9-monatigen Zivildienstzeit, die in Zeile 23 auch angegeben ist.
Was mache ich falsch? Oder ist ELSTER überfordert, wenn Kindergeld über das 25igste Lebensjahr hinaus empfangen wird?
Danke für hilfreiche Rückmeldungen sagt der HHH1961
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