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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Hallo,

    in der Anlage Unterhalt, Zeile 42 wird gefragt, ob die unterstützte kein oder nur geringes Vermögen besitzt (in Deutschland € 15500,-).

    Was zählt alles zum Vermögen in diesem Sinne?
    Geld auf Sparbüchern?
    Investmentfonds?
    Bausparverträge?
    Versicherungen?

    Oder ist mit Vermögen hier eher Grundstück / Haus gemeint?

    Danke
    Gruß
    Stefan

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Hallo,
    ALLES!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Alles, aber: "ein angemessenes Hausgrundstück im Sinne von § 90 Absatz 2 Nummer 8 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberücksichtigt"
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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