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Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

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    Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

    Hallo liebe Elstergemeinde,

    ich mach gerade die erste Steuererklärung meines Lebens. Zuerst hab ich mich für das Elsterprogramm regestriert und nun sitze ich hier fein sortiert mit meinen Unterlagen und weißt jetzt schon nicht weiter.


    Ich habe Ende 2012 mein Studium beendet und meinen 400,00€ Job erstmal weiter gemacht, bis ich eine Festanstellung gefunden habe.
    In 2013 sah das also so aus:

    01.01.-15.05. 400,00€ Job
    Das letzte Geld habe ich demnach Ende Juni ausgezahlt bekommen. Beim letzten Gehalt wurden mir noch ein paar Tage Resturlaub ausgezahlt. Von einem Betrag 621,66€ im Juni wurden mir dann noch 18,45 € Lohnsteuer abgezogen.

    Ab 15.05. habe ich sofort mein erstes Vollzeitgehalt im voraus erhalten.

    Wo kommt jetzt das Vollzeitgehalt rein, und wo das Gehalt vom 400,00€ Job?

    Und dann habe ich bis zum 15.05. auch noch meine studentische Krankenversicherung selbst bezahlt. Die kann ich auch geltend machen, oder? Wann ja, wo?

    Ich habe sehr viele Bewerbungen geschrieben, eigentlich fast alles E-Mail Bewerbungen, habe aber gelesen, dass diese auch anwendbar sind (Beleg wären dann ja Absagen oder Eingangsbestätigungen). Lohnt sich das überhaupt anzugeben, weil ich sonst keine weiteren Werbungskosten habe (Fahrtweg zur Arbeit ist nur ein Kilometer, da mach ich eigentlich auch nichts wett)?

    Schonmal herzlichen Dank,

    ich tappe wirklich im dunklen.

    #2
    AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

    Soweit eine echte geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird spielt diese in der Steuererklärung keine Rolle.

    Andernfalls wurde nach Lohnsteuerklasse abgerechnet. Am Ende des Jahres bzw. des Beschäftigungsverhältnisses erstellt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese ist quasi 1 zu 1 in die erste Seite der Anlage N zu übertragen.

    Werbungskosten gehören auf die zweite Seite der Anlage N. Sie wirken sich aus, soweit sie in der Summe den Betrag von 1.000 € übersteigen.

    Versicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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      #3
      AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

      Danke schonmal!

      Ich habe damals meine Lohnsteuerkarte bei meinem 400€ Job abgegeben. Ich habe auch immer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
      Dort steht jetzt für 01.01.-15.05.:

      Brutto: 2405,62€
      LSt.:18,45€
      Arbeitgeberanteil zur gesetzl. RV:360,85€
      Beiträge zur privaten KV und Pflicht-PV: 288,58€

      Welchen Betrag muss ich da jetzt angeben, alle? Was mich jetzt auch verwirrt sind die KV Beträge, da ich mich als Student ja selbst versichern musste.

      Und wo trage ich meinen jetzigen Job ein? Dort habe ich ja auch eine Lohnsteuerbescheinigung von 15.05. bis 31.12.



      Seit dem 1.11. erhalte ich auch noch eine arbeitgeberfinanzierte beriebliche Altersversorge von 220,00€ monatlich. Da diese bei mir nur oben drauf kommt, gehe ich davon aus, dass ich diese in der Steuererklärung nicht berücksichtigen muss, oder?

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        #4
        AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

        Ach, ich kann eine zweite Seite bei Lohnsteuerbescheinigung bei Anlage N hinzufügen, richtig? Da kommen dann vermutlich die Daten der zweiten Bescheinigung rein.

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          #5
          AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

          Jetzt habe ich gedacht, Hach, so schwer ist es ja garnicht, und dann spielt das Formular bei Lohnsteuerbescheinigung 1 (als 01.01.-15.05. = 400,00€ Job) verrückt.

          In der Bescheinigung ist kein Soli eingetragen und auch kein Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. RV (der Arbeitgeberanteil aber schon). Das Formular möchte diesen Eintrag aber gerne haben. Wo liegt der Fehler und wie beseitige ich den?

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            #6
            AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

            In diesem Fall kannst Du schon eine Null eintragen. (Ansonsten nämlich lieber nicht )

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              #7
              AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

              Gut, danke, dann nulle ich beide Fehler aus.

              Und was sind das nun für Beträge zur privaten KN und Pflicht-PV von 288,58€?
              Kommen die Zustande, weil ich einmal über diese 400,00€ gekommen bin?
              Die beeinflußen doch jetzt nicht den Betrag, den ich beim Vorsorgeaufwand (studentische KV) eintrage, oder?

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                #8
                AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

                So, ich glaube ich bin fertig
                Nochmal vielen Dank für Hilfe!

                Eine kurze Frage habe ich noch, meine ganzen Versicherungen wurden dieses Jahr noch von meiner Mutter bezahlt, habe ihr das Geld aber wieder gegeben. Wir können beide das nicht steuerlich absetzen, oder?

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                  #9
                  AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

                  Hallo,

                  bei Bewerbungen per Mail, kann man pauschal 2,50 € nehmen. Bei Papierbewerbungen zwischen 5 € und 10 €. Auf diese Pauschale pro Bewerbung besteht aber kein Anspruch und die Höhe der Pauschalen hängt vom Finanzamt ab. Vorher erkundigen.

                  Tschüss

                  adamk.

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                    #10
                    AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

                    Da ich sonst keine Werbungskosten habe, glaube ich fast, dass ich mir die Mühe sparen kann, da ich keine nennenswerten Fahrtkosten habe und sonst auch nichts weiter. Dann kann ich lieber gleich den Pauschalbetrag ansetzen, bevor ich alles auseinanderrechne.

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                      #11
                      AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

                      Hallo,

                      den Pauschbetrag brauchst du nicht anzusetzen. Das geschieht automatisch, deswegen Pauschbetrag

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

                        Hallo,
                        In welcher Anlage kann man die Bewerbungskosten ansetzen?

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                          #13
                          AW: Wechsel von 400€-Job zu Vollzeit

                          Zitat von papy1983 Beitrag anzeigen
                          Hallo,
                          In welcher Anlage kann man die Bewerbungskosten ansetzen?

                          ~~~~~~~~~~~~~~ A n l a g e * N * ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

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                          Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben - so geht's

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