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hallo, nach abesenden der erklärung ist mir aufgefallen, dass wir einen falschen betrag eingetragen haben - eine null zuviel. kann ich das noch ändern - oder auf dem ausdruck vermerken?
Wenn Du ohne Authentifizierung gesendet hast dann gilt die Erklärung erst beim Finanzamt eingegangen, sobald die komprimierte Erklärung dort vorliegt. Du kannst also nochmal senden und die neue komprimierte Erklärung einreichen.
Hallo,
wurde mit Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt, dann ist eine Änderung auch möglich: Die Steuererklärung muss kopiert werden, dann geändert werden und erneut dem Finanzamt übermittelt werden. Beim Finanzamt zählt die Erklärung, die zuletzt eingegangen ist.
mfg
M.W.
Interessant, und die im FA warten dann 5 Jahre mit der Bearbeitung, weil evtl. dann noch eine "letzte" reinkommen kann ?
Also Mensch, was soll das ? Natürlich NICHT. WENN eine weitere Erklärung vor der Veranlagung rein kommt, wird die genommen, wenn nicht, dann natürlich nicht und es wird die vorliegende genommen. Du machst doch sonst nicht so abwegige Statements ... :-(
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Interessant, und die im FA warten dann 5 Jahre mit der Bearbeitung, weil evtl. dann noch eine "letzte" reinkommen kann ?
Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen; es gibt auch noch keine Tabletten gegen Dummheit. Was wäre das ein Geschäft!
"Die größte Waffe der Dummen ist die Dummheit. Sie ist unberechenbar!"
Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen; es gibt auch noch keine Tabletten gegen Dummheit. Was wäre das ein Geschäft!
"Die größte Waffe der Dummen ist die Dummheit. Sie ist unberechenbar!"
Helau
Zum Glück hat das ElFo ja ein neues Genie als Star!
Offenbar ist meine etwas ironisch-überspitzte Anmerkung nicht richtig verstanden worden. Daher eine Klarstellung für die Ironie-befreiten Mitleser:
Eine mit Authentifizierung übermittelte Steuererklärung gilt im Augenblick der Versendung als zugestellt. Sollte man einen Fehler entdecken, ist sehr zeitnah eine Korrektur zu senden und am besten auch das FA zu informieren. Da fast alle Erklärungen automatisch verarbeitet werden, muss nicht sicher gestellt sein, dass in verteilten Systemen nach anderen, aktuelleren Erklärungen gesucht wird.
@weinmann-manfred
"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger" (Kurt Tucholsky)
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