Hallo, kann mir jemand weiterhelfen?
habe das Forum zwar schon durchgelesen, aber nichts vergleichbares gefunden. Mache gerade die Lohnstererklärung für 2013.
Und bei der Berechnung bekomme ich immer die gleiche Antwort:
Das am 28.06.1993 geborene volljährige Kind konnte wegen der Ausübung einer schädlichen
Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit nicht berücksichtigt werden.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde nicht für alle Kinder, für die er beantragt wurde, gewährt.
Die Angaben über die Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes wollen nicht so wie ich will. Es erfolgt eine Erstausbildung, da kann ich doch Frage 24 nicht mit ja beantworten, aber das wird vom Systhem verlangt und das verstehe ich nicht.
habe das Forum zwar schon durchgelesen, aber nichts vergleichbares gefunden. Mache gerade die Lohnstererklärung für 2013.
Und bei der Berechnung bekomme ich immer die gleiche Antwort:
Das am 28.06.1993 geborene volljährige Kind konnte wegen der Ausübung einer schädlichen
Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit nicht berücksichtigt werden.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde nicht für alle Kinder, für die er beantragt wurde, gewährt.
Die Angaben über die Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes wollen nicht so wie ich will. Es erfolgt eine Erstausbildung, da kann ich doch Frage 24 nicht mit ja beantworten, aber das wird vom Systhem verlangt und das verstehe ich nicht.
Kommentar