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Kirchensteuer

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  • W800
    antwortet
    AW: Kirchensteuer

    Manches dauert länger!

    Bitte kontrollieren, ob aus der oder den Lohnsteuerbescheinigungen alle zutreffenden Einträge (Pos. 6. u. 13.) über bezahlte Kirchensteuer als G e s a m t b e t r a g in den Hauptvordruck, Seite 2, Zeile 44 übertragen wurden. (Auf- bzw. abrunden)

    Wenn ja und die Berechnung streikt weiter, dann ignorieren und Steuerdaten an Finanzamt senden.

    INFO:

    Gibt man auf der ElsterForum Seite oben, Link -Suchen- in die Suchzeile z.B. das Suchwort
    -Kirchensteuer- ein, klickt auf -los- oder drückt die Eingabetaste, erscheint eine Liste mit allen dazugehörigen Themen. In jedem Thema sind auch mehr oder weniger Antworten enthalten. Zeitvertreib für jemandem der wissen will welche Probleme andere Benutzer haben.

    MfG

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  • Lika1987
    antwortet
    AW: Kirchensteuer

    Zitat von W800 Beitrag anzeigen
    Hallo Lika1987,

    gehe mal davon aus, dass du eine E-Steuererklärung mit g e t r e n n t e r Veranlagung erstellt und die Religion im Hauptvordruck, Seite 1, zwischen Zeile 11 und 12 angegeben hast. Bitte beantworten!

    Übrigens, die Berechnung ist steuerrechtlich nicht bindend, also nur überschlagsmäßig. Rechtlich verbindlich ist nur der vom Finanzamt mit der Post übermittelte Steuerbescheid.

    War die Plausibilitätsprüfung ohne Fehleranzeige, kann man die Steuerdaten, auch wenn die Berechnung Fehler anzeigt, mit einem der 2 Übermittlungsverfahren an das Finanzamt senden. Warum sich also an der Berechnung festklammern?

    MfG
    W800
    Hallöchen danke schon mal im voraus !!
    ja mache eine getrennte E-Steuererklärung
    Und habe auf seite 1 in Zeile 11 und 12 das angegeben Richtig !!!

    MFG

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  • W800
    antwortet
    AW: Kirchensteuer

    Hallo Lika1987,

    gehe mal davon aus, dass du eine E-Steuererklärung mit g e t r e n n t e r Veranlagung erstellt und die Religion im Hauptvordruck, Seite 1, zwischen Zeile 11 und 12 angegeben hast. Bitte beantworten!

    Übrigens, die Berechnung ist steuerrechtlich nicht bindend, also nur überschlagsmäßig. Rechtlich verbindlich ist nur der vom Finanzamt mit der Post übermittelte Steuerbescheid.

    War die Plausibilitätsprüfung ohne Fehleranzeige, kann man die Steuerdaten, auch wenn die Berechnung Fehler anzeigt, mit einem der 2 Übermittlungsverfahren an das Finanzamt senden. Warum sich also an der Berechnung festklammern?

    MfG
    W800

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  • Lika1987
    hat ein Thema erstellt Kirchensteuer.

    Kirchensteuer

    Hallo,
    ich weiss wirklich nicht mehr weiter !!!

    Habe eine Fehler Meldung bei der Berechnung !!!

    EHW Elster-Hinweise
    Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur
    Kirchensteuerpflicht (Religion) gemacht.

    Habe im Hauptvordruck meine Religion angegeben röm-kathl.

    Und er berechnet trotzdem nicht !!immer wieder die Fehler Meldung!

    Hoffe mir kann jemand weiter helfen!!!
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