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Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Hallo Matt_,

    nein, musst du nicht.
    Aber natürlich darfst du die Kosten auch nicht absetzen.

    Stefan

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  • Matt_
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Hallo zusammen,

    ich hätte diesbezüglich auch eine Frage.
    1x pro Woche arbeite ich nicht an meiner ersten Tätigkeitsstätte, hierbei handelt es sich also um eine berufl. veranlasste Auswärtstätigkeit.
    Die einfach Entfernung beträgt 29,5km, insgesamt also 59km.
    Ich gebe jedes Mal eine Reisekostenabrechnung ab - von meinem Arbeitgeber bekomme dann pro Besuch 59km*0,3€=17,70€ erstattet.
    Einmal im Monat erhalte ich dann eine Überweisung mit den Fahrtkosten.
    Auf meiner Gehaltsabrechnung tauchen diese Summen nicht auf, ebenfalls steht nichts auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17 oder 18.

    Jetzt meine Frage: Muss ich die mir erstatteten Beträge irgendwo in der Steuererklärung ausweisen?

    Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Macht es hier überhaupt noch Sinn, das Formular mit der Entfernungspauschale auszufüllen, wenn man sowieso schon vorher Fahrgeld bekommen hat?
    Ich würde sagen: JA!

    Was die steuerlichen Auswirkungen angeht, kommt wie immer auf die Höhe sowohl der Zuschüsse wie auch der Entfernungspauschale an und natürlich auch darauf, ob noch andere Werbungskosten entstanden sind.

    Die steuerlichen Auswirkungen sieht man bei ElsterFormular in der Vorausberechnung.

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  • YuT
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Guten Tag,

    mein AG hat die Fahrtkosten, die ich von der Firma erhalte unter Punkt 18 eingetragen, was ich auch in meine Steuererklärung übernommen habe.

    Zwei Fragen:

    1. Muss der Betrag noch bei einem anderen Punkt eingetragen werden?

    2. Macht es hier überhaupt noch Sinn, das Formular mit der Entfernungspauschale auszufüllen, wenn man sowieso schon vorher Fahrgeld bekommen hat?

    Danke.

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  • MiWo
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Jo, jetzt ist es klar.
    Ich muss den Betrag schon auf der ersten Seite der Anlage N eingeben.
    Danke für den Denkanstoß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Hallo,

    du musst doch die Daten in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aktualisieren

    Gruß FIGUL

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  • MiWo
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Hallo Figul

    Ich hatte meine Daten aus dem Vorjahr übernommen. Da gab es noch keinen Fahrkostenzuschuss.
    Kann es sein, dass ich darum keine Eingaben in dem Feld machen kann ?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Hallo,
    gib doch einfach deine Lohnsteuerbescheinigung ein.
    Punkt b18 wird automatisch in das Feld -pauschal besteuert- übernommen

    Gruß FIGUL

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  • MiWo
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Ich bekomme einen Fahrkostenzuschuss, der auch unter Pkt.18 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist.
    Ich kann im Elsterformular aber nur Eingaben in dem Feld "steuerfrei ersetzt" ( also aus Pkt.17 ) machen.
    Im Feld "pauschal besteuert" kann ich keinen Wert eingeben. ( Blau hinterlegt )
    woran kann das liegen ?

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  • vlatkovr
    antwortet
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Danke für das Antwort.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Arbeitgeberzuschüssse zu den Fahrkosten hat der Arbeitgeber auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 17 und 18 zu bescheinigungen. Diese sind genauso zu übernehmen. Leistet der Arbeitgeber nur steuerpflichtige Arbeitgeberzuschüsse zu den Fahrtkosten sind diese nicht zu erklären, da die Entfernungspauschale nur um steuerfreie Zuschüsse gekürzt wird.

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  • Fahrtkosten steuerlich absetzen bei vorhandenem Fahrtkostenzuschuss

    Hallo,

    Ich erhalte von meinem Arbeitgeber 150 Euro pro Monat Fahrtkostenzuschuss auf der Gehaltsabrechnung. Es steht: Fahrtkostenzuschuss St. Pfl. - 150 EUR

    Der Arbeitsweg ist 40 km. So, 230 tage * 40 km * 0,3 = 2760 EUR, bekomme Ich als Entfernungspauschale.

    Was ist mit die Fahrtkostenzuschuss, 150 EUR * 12 = 1800 EUR. Muss ich diese in der Steuererklärung geben. Falls ja, welche Zeile?

    Hinweis: Nr. 17 und Nr. 18 des Lohnsteuerbescheinigung sind leer.
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