Ich habe letztlich viel über die Scheinselbständigkeit gelesen, aber es ist noch nicht klar für mich.
Ich bin Selbständig mit einem Auftraggeber, und ich bin 3 Jahre lang, als Existenzgründer, von Rentenversicherungspflicht befreit.
Die Deutsche Rentenversicherung Seite sagt:
Merkmale einer Scheinselbstständigkeit
Je mehr der folgenden Merkmale auf Sie zutreffen, je wahrscheinlicher ist es, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt:
- Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;*
- Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;*
- Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.*
Ich treffe alle diese Merkmale zu.
Sehr wichtig: Mein Auftraggeber ist ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland existiert nicht, deshalb kann Ich nicht Angestellte werden.
Bin ich in Schwierigkeiten?
Ich bin Selbständig mit einem Auftraggeber, und ich bin 3 Jahre lang, als Existenzgründer, von Rentenversicherungspflicht befreit.
Die Deutsche Rentenversicherung Seite sagt:
Merkmale einer Scheinselbstständigkeit
Je mehr der folgenden Merkmale auf Sie zutreffen, je wahrscheinlicher ist es, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt:
- Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;*
- Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;*
- Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.*
Ich treffe alle diese Merkmale zu.
Sehr wichtig: Mein Auftraggeber ist ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland existiert nicht, deshalb kann Ich nicht Angestellte werden.
Bin ich in Schwierigkeiten?