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Entgeldersatzleistung Hilfe/Heirrat usw

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    Entgeldersatzleistung Hilfe/Heirrat usw

    Hallo,habe mal eine frage zur Anlage N.
    Folgender Sachverhalt:Im jahr 2013 geheiratet/Frau arbeitet/ich nicht
    ich war im Jahr 2013 vom 01.01.31.08 arbeitslos und habe Alg1 erhalten,ab dem 01.09 war ich student und lebe vom Bafög und von dem Gehalt meiner Frau.
    Sie hat die 3 ich die Lohnsteuerklasse 5.
    Nun bin ich garde dabei die einkommenssteuererklärung zu machen(2013).
    Wohin schreibe ich nun mein erhaltenes Arbeitslosengeld?In anlage N?dort zeigt er mir jedesmal einen Fehler an(Entgeldersatzleistung sind im Hauptformular anzugeben).Muss ich als Ehemann überhaupt die Anlage N ausfüllen?Wenn nein wo kann ich meine fahrtkosten zur Uni usw eintragen?

    Oder wo muss ich angeben das ich das Jahr nur ersatzleistungen bezogen habe?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Entgeldersatzleistung Hilfe/Heirrat usw

    Wenn Du im Menü von ElsterFormular auf 'Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung' gehst, dann hast Du auf dem Registertab 'Index' eine Auswahl von Suchbegriffen. Da sind auch die Entgeltersatzleistungen dabei (die man natürlich nicht findet, wenn man das Eingabefeld verwendet, und nicht weiß wie man Entgelt schreibt )

    Die Hilfe verweist dann übrigens auf Zeile 94 des Hauptvordrucks.

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      #3
      AW: Entgeldersatzleistung Hilfe/Heirrat usw

      Entgeltersatzleistungen - auch Lohnersatzleistungen genannt - kommen nur in die Anlage N, wenn im Veranlagungszeitraum auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen werden - jeweils vom Steuerplichtigen. Ansonsten in den Hauptbogen.

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        #4
        AW: Entgeldersatzleistung Hilfe/Heirrat usw

        Entscheidend ist mE. die Art des Studiums:
        Bei einem Erststudium kommen die Entgeltersatzleistungen (Zeile 94) und die Ausbildungskosten (Zeile 43) beide in den Hauptvordruck.
        Bei einem Zweitstudium kommen beide in die Anlage N (Zeile 29 und 43).

        Korrektur: Auch beim Zweitstudium kommen die Entgeltersatzleistungen in den Hauptvordruck.
        (Beides in N geht mit der aktuellen Version nicht mehr). Kosten für ein Zweitstudium kommen aber in Zeile 43 der Anlage N. Die Lohnsteuerbescheinigung kann leer bleiben.
        Zuletzt geändert von Kent; 04.03.2014, 20:37. Grund: Korrektur
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Entgeldersatzleistung Hilfe/Heirrat usw

          Guter Einwand.
          Bei Bezug von Arbeitslohn kommen die LersL in die Zeile 29 der Anlage N und die Fortbildungskosten (Zweitstudium-hier Fahrtkosten) in die Zeile 44 der Anlage N.
          Er bezieht aber Bafög und hat keinen AL. Somit gehören die LersL in den Hauptbogen. Bei den Ausbildungskosten ist es tatsächlich abhängig vom Erst- oder Zweitstudium.
          Wenn das Programm es erlaubt, ist die Stelle des Eintrags der LersL egal. Die wirken sich immer gleich aus - Progressionseinkünfte.

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