Hallo,
ich (Einzelfirma) habe eine Leistung (für meine Firma) über das Internet bezogen. Die Leistung wurde über einen amerikanische Dienstleistungsplattform vermittelt und in Rechnung gestellt. Es wurden die Leistungen als Dateien online ausgetauscht.
Ich denke, dass ich als Leistungsempfänger hier die Umsatzsteuer tragen darf und dieses als Vorsteuer angeben kann, oder?
Nur wo trage ich beide Angaben ein?
Mein Vorschlag:
A) Umsatzsteuer in Zeile 49?
B) Vorsteuer in Zeile 59? oder doch 58?
Detailfrage:
Wie oben geschrieben handelt es sich beim Rechnungsteller um eine in den USA ansässige Firma. Die Leistungen wurden seitens des Rechnungsstellers allerdings bei bei Leistungsgebern in EU und anderes Drittland beschafft. Spielt dieses eine Rolle für meine Umsatzsteuererklärung. Für mich ist der Rechnungssteller mein Vertragspartner, oder?
Danke und viele Grüße
Roddy
ich (Einzelfirma) habe eine Leistung (für meine Firma) über das Internet bezogen. Die Leistung wurde über einen amerikanische Dienstleistungsplattform vermittelt und in Rechnung gestellt. Es wurden die Leistungen als Dateien online ausgetauscht.
Ich denke, dass ich als Leistungsempfänger hier die Umsatzsteuer tragen darf und dieses als Vorsteuer angeben kann, oder?
Nur wo trage ich beide Angaben ein?
Mein Vorschlag:
A) Umsatzsteuer in Zeile 49?
B) Vorsteuer in Zeile 59? oder doch 58?
Detailfrage:
Wie oben geschrieben handelt es sich beim Rechnungsteller um eine in den USA ansässige Firma. Die Leistungen wurden seitens des Rechnungsstellers allerdings bei bei Leistungsgebern in EU und anderes Drittland beschafft. Spielt dieses eine Rolle für meine Umsatzsteuererklärung. Für mich ist der Rechnungssteller mein Vertragspartner, oder?
Danke und viele Grüße
Roddy
Kommentar