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Steuerberechnung falsch

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    Steuerberechnung falsch

    Meine Tochter hatte 2013 lt.Elsterformular ein nach dem Grundtarif zu versteuern-
    des Jahreseinkommen von 1.413 €. Das Programm errechnet eine Einkommensteuer
    von 101 € (1.413 zu versteuern mit Progressionsvorbehalt mit 7,2115 %).
    Nach der Grundtabelle fällt aber Einkommensteuer bei dieser Einkommenshöhe
    überhaupt nicht an. Wie kommt es zu dieser Steuerberechnung??

    #2
    AW: Steuerberechnung falsch

    Hallo,

    was ist in welcher Anlage, wo, wieviel, oder überhaupt alles eingetragen?
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Steuerberechnung falsch

      Das ist der Klassiker, der hier schon häufig gefragt und erklärt wurde: Nach § 32a EStG ist bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 1.413 € der darauf anzuwendende Steuersatz 0 %, also Steuer 0 €, da 1.413 € x 0 % = 0 €. Hat sie aber wie hier steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind und bleiben diese steuerfreien Einkünfte steuerfrei, sie werden aber für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.

      Beispiel mit AUSGEDACHTEN Zahlen: Wenn jetzt bei einem zvE von z.B. 10.000 € sich ein Steuersatz von 10 % ERGÄBE (= 1.413 + 8.587 steuerfrei), würden diese 10 % auf die 1.413 € angewandt, es ergäbe sich also eine Steuer von 1.413 € x 10 % = 141 €. Das das günstiger ist als bei steuerpflichtigen Einkünften, kann man daran sehen: Bei steuerpflichtigen Einkünften von 10.000 € betrüge die Steuer in dem Beispiel 10.000 x 10 % = 1.000 €.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Steuerberechnung falsch

        Danke Picard,
        genauso habe ich das auch gesehen. Ich bin nur irritiert weil in der Elster-
        Steuerberechnung (Block oben) erscheint:
        Festgesetzt werden: Einkommensteuer 101 €
        Ich warte dann mal den Steuerbescheid ab.

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          #5
          AW: Steuerberechnung falsch

          Weiß jetzt nicht, ob wir aneinander vorbeireden: Der Fall Deiner Tochter ist mein Beispielsfall mit 141 €, d.h. in meinem Beispielsfall würde stehen: festgesetzt werden Einkommensteuer 141 €.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Steuerberechnung falsch

            Hallo Picard,
            meine Tochter hat lt.Elster ein zu versteuerndes Einkommen von 1.413 €( 4.742 €
            Arbeitslohn abz. AN-Pauschbetrag und Sonderausgaben)
            Sie hat daneben nur steuerfreies Elterngeld bezogen. Dieses wirkt sich zwar auf
            den Steuersatz aus. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 1413 € kann der
            Steuersatz aber so hoch sein wie er will, weil bei diesem Jahresein-
            kommen die Steuer immer "0" betragen muss. Trotzdem will Elster 111 € ESt.
            festsetzen.

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              #7
              AW: Steuerberechnung falsch

              Zitat von torolf Beitrag anzeigen
              Sie hat daneben nur steuerfreies Elterngeld bezogen. Dieses wirkt sich zwar auf
              den Steuersatz aus. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 1413 € kann der
              Steuersatz aber so hoch sein wie er will, weil bei diesem Jahresein-
              kommen die Steuer immer "0" betragen muss.
              Der erste Satz ist richtig, der zweite falsch. S. Picard777.

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                #8
                AW: Steuerberechnung falsch

                Hier ist ein toller Rechner,

                http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=Lfst&c=n&d=x&t=x

                der für wirklich jeden verständlich alle Berechnungsschritte nachvollziehbar anzeigt.
                Zuletzt geändert von Kent; 04.03.2014, 18:51.
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung falsch

                  Zitat von torolf Beitrag anzeigen
                  Bei einem zu versteuernden Einkommen von 1413 € kann der
                  Steuersatz aber so hoch sein wie er will, weil bei diesem Jahresein-
                  kommen die Steuer immer "0" betragen muss. Trotzdem will Elster 111 € ESt.
                  festsetzen.
                  Die aussage stimmt nur sehr häufig, ist aber nicht exakt und stimmt deswegen in ihrem Fall halt einfach NICHT: § 32a EStG, der auch den Grundfreibetrag enthält, erwähnte ich schon. Bei steuerfreien Einkünfte mit Progressionsvorbehalt wird das aber halt modifiziert, siehe die Antwort von Kent sowie § 32b Abs. 2 EStG.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung falsch

                    Danke an Picard 777 und Kent. Meine Frage ist geklärt.
                    Freundliche Grüße
                    torolf

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