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    Belegabruf

    iHallo, wollte die Funktion für den Abruf eigener Belege ausführen, konnte aber mein Geburtsdatum nicht erfassen - 29.02.dann ging nichts mehr. Wenn ich den 29. abändere kann ich auch das Geburtsjahr erfassen. Was kann ich tun? Danke - MfG Rudolf Lerner

    #2
    AW: Belegabruf

    Den Belegabruf kann man nicht mit ElsterFormular beantragen, dazu benötigst Du ElsterOnline. Dort einfach einloggen unter unter Dienste den Belegabruf beantragen.

    Ich habs selber nochmal probiert. 29.02.1989 nimmt er natürlich nicht. 29.02.1988 klappt aber.

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      #3
      AW: Belegabruf

      Also der Belegabruf kann natürlich auch mit Elsterformular beantragt werden, dazu gibt es die Funktion im Menü "Belegabruf" !

      Hast du die aktuellste Elsterformularversion ? Wenn ja und das geht mit Deinem tatsächlichen Geburtstag nicht, aber mit einem Tag früher schon, dann solltest Du mal den Support kontaktieren, denn das klingt dann schon nach einem Programmfehler.

      Ergänzung: Kann das bestätigen, scheint wirklich nicht zu funzen, schon nach Eingabe von 29.02. geht es überhaupt nicht mehr weiter, die Frage "1989" oder "1988" stellt sich schon nicht mehr. Bitte Support kontaktieren, was anderes wird nicht helfen. Ggf. tritt der Fehler im Elsteronlineportal nicht auf, so dass Du es dort probieren könntest.
      Zuletzt geändert von Picard777; 04.03.2014, 16:48.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Belegabruf

        Danke für die schnellen Antworten - dann informier ich den Support und erfass es manuell wie immer

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          #5
          AW: Belegabruf

          Ok, das wusste ich nicht, dass der Belegabruf auch mit ElsterFormular beantragt werden kann.

          Ich hab mirs aber angeguckt und festgestellt, dass man
          -das Jahr zweistellig eingeben muss und
          -nicht vor 1940 geboren sein darf.

          Sind diese Bedingungen erfüllt, dann können alle durch vier teilbaren Jahreszahlen eingegeben werden.

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            #6
            AW: Belegabruf

            Hallo,
            ich glaube, dass die letzte Antwort nicht ganz richtig ist. Im ElsterFormular kann man den Belegabruf zwar durchführen, wenn man ihn beantragt hat und wenn man den Abrufcode zugeschickt bekam. Der Antrag für den Belegabruf erfolgt nur im ElsterPortal.
            mfg
            M.W.

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              #7
              AW: Belegabruf

              Nein. Das Zertifikat muss man zwar haben, aber der Abrufcode kann dann mit ElsterFormular (nur bei geöffneter Steuererklärung) beantragt werden. Was Du sagst hatte ich war aber vor Picards Posting auch mein Gedanke.

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                #8
                AW: Belegabruf

                Zitat von L. E. Fant
                Nein. Das Zertifikat muss man zwar haben, aber der Abrufcode kann dann mit ElsterFormular (nur bei geöffneter Steuererklärung) beantragt werden. Was Du sagst hatte ich war aber vor Picards Posting auch mein Gedanke.
                Ja, genauso ist es richtig.

                Erläuterungen Handbuch Seite 21
                https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
                Zuletzt geändert von AG1971; 04.03.2014, 18:38.
                Mit freundlichen Grüßen
                - AG1971 -
                Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                  #9
                  AW: Belegabruf

                  Hallo,
                  ich bitte um Entschuldigung. Im ElsterFormular kann man auch den Antrag stellen.
                  mfg
                  M.W.

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