Ich beziehe seit August 2013 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag meiner früheren Firma, für die ich bis Juli 2013 gearbeitet habe. Nun wurden auf der Lohnsteuerbescheinigung neben dem Arbeitslohn unter 3. auch die Bezüge aus dem Altersvorsorgevertrag eingetragen und unter 8. ausgewiesen. In Zeile 29 steht auch ein Betrag. Soweit in Ordnung.
Andererseits verlangt Anlage R Zeile 31 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag einzutragen, dann würden sie doppelt berücksichtigt!?
Wie soll ich mich verhalten?
Danke für eine kurze Antwort
Galin
Andererseits verlangt Anlage R Zeile 31 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag einzutragen, dann würden sie doppelt berücksichtigt!?
Wie soll ich mich verhalten?
Danke für eine kurze Antwort
Galin
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