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Wo Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag eintragen?

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    Wo Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag eintragen?

    Ich beziehe seit August 2013 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag meiner früheren Firma, für die ich bis Juli 2013 gearbeitet habe. Nun wurden auf der Lohnsteuerbescheinigung neben dem Arbeitslohn unter 3. auch die Bezüge aus dem Altersvorsorgevertrag eingetragen und unter 8. ausgewiesen. In Zeile 29 steht auch ein Betrag. Soweit in Ordnung.
    Andererseits verlangt Anlage R Zeile 31 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag einzutragen, dann würden sie doppelt berücksichtigt!?
    Wie soll ich mich verhalten?
    Danke für eine kurze Antwort
    Galin

    #2
    AW: Wo Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag eintragen?

    Das Thema "betriebliche Altersversorgung" ist ein seeeehr weites Feld mit den unterschiedlichsten Anlageformen und steuerlichen Folgen. Wenn der Arbeitgeber das lohnversteuert, wird das mit ziemlicher Sicherheit korrekt sein. In der Anlage R Zeile 31 ff. kommen Dinge rein, zu denen Du eine Leistungsmitteilung mit einer oder mehreren Nummern hast (siehe genauen Text in Anlage R). Da Du die nicht hast UND Du die Lohnversteuerung erkannt hast, würde ich mir über die Anlage R keine Gedanken mehr machen und sie lieber in den Steuerhimmel kicken.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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