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Krankentagegeld

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    Krankentagegeld

    hallo ich war 2013 längere Zeit krank und habe dann von der Krankenkasse Krankengeld bekommen das habe ich auch schon in meine Steuererklärung eingetragen ich habe aber auch zusätzlich aus meiner privaten Krankenversicherung bei der Allianz Krankentagegeld bekommen muss ich dieses Geld auch angeben und wenn ja wo?
    danke schon mal

    #2
    AW: Krankentagegeld

    Krankengeld aus der gesetzlichen KV unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG) und ist daher zu erklären, Krankentagegeld aus der privaten KV hingegen NICHT, denn das wird nicht NACH SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN gezahlt. (BFH vom 26.11.2008, X R 59/06)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Krankentagegeld

      ok danke für die antwort

      Kommentar

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