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Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

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    Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

    Hallo an alle!
    Bin zum ersten Mal hier. Weil...... hab Problem mit der Steuererklärung.
    Und zwar geht's hier um meine Freundin die Alleinerziehend ist (hat 2 Kinder unter 18)
    Die Frage: müssen wir unbedingt Daten des Elternteils eintragen? Es sind nur die Name und das Geburtsdatum des Vaters bekannt. Rest bleibt im Luft. Wo und wie der wohnt, k.A.
    Was interessantes ist: bei der Eintragung der bekannten Angaben kommt es zu kleiner Erstattung. Wenn lassen wir es außer Betracht, dann wird es die komplette 7008 € pro Kind berechnet und es bringt natürlich zur höheren Erst.
    Uuuund, falls wird angekreuzt, dass die andere Hälfte existiert und seine Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. 75 % erfüllt hat, dann bringt es zur höheren Erstattung.
    Mir stört nur Programmhinwies, dass andere Elternteil widerspricht der Übertragung des Kinderfreibetrages nicht.
    Und genau letztes ist uns unbekannt.Ungewiss, ob Ex wird auch seine Steuererklärung beim FA abgeben. Weil falls ja, dann wird er ja mit Sicherheit diese Vorteil nutzen.
    Also noch mal zur Frage, wie es richtig und günstigste die ganze auszufüllen.
    Lg Maria

    #2
    AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

    Es geht ja nicht darum, ob der Vater auch eine Einkommensteuererklärung macht oder nicht, sondern es geht um die Frage, ob er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt oder nicht. Diese Frage ist richtig zu beantworten und nicht von anderen Dingen abhängig zu machen.

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

      Also Unterhalt war nicht vollständig bezahlt. Der hat nur ab und zu etwa 20-30€ überwiesen, weil er zurzeit neue Freundin mit dem Kind hat und schafft es nicht 2 Familien zu unterstützen.

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

        Es geht darum, ob er seiner UnterhaltsPFLICHT nachkommt. Wenn aufgrund seines Einkommens seine UnterhaltsVERPFLICHTUNG in Höhe von 100 € besteht und er 90 € zahlt, hat er die 75 %. Hat er eine Verpflichtung von 100.000 € und zahlt "nur" 70.000 €, hat er sie nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Es geht darum, ob er seiner UnterhaltsPFLICHT nachkommt. Wenn aufgrund seines Einkommens seine UnterhaltsVERPFLICHTUNG in Höhe von 100 € besteht und er 90 € zahlt, hat er die 75 %. Hat er eine Verpflichtung von 100.000 € und zahlt "nur" 70.000 €, hat er sie nicht.

          Also wir haben den ersten Fall, d.h. dürfen wir vollkommen den kompletten Anspruch beantragen.

          Und was passiert wenn er bei seiner Steuererklärung macht Hälfte zu seinem Gunsten?

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

            ??? Der erste Fall war, dass er seine 75 % Unterhaltsverpflichtung ERFÜLLT, also die Übertragung gerade NICHT geht.

            Gehe wohl besser ins Bett, innerhalb von 5 Minuten der zweite Threat, wo ich die Antwort nicht verstehe :-(
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

              Ok, versuche jetzt noch mal alles zusammen fassen.
              Der hat alle Voraussetzungen nicht erfüllt (d.h. Unterhalt/Kinder weniger als 75%)
              Deswegen darfen wir den kompletten Kinderfreibetrag ausnutzen.
              d.h unser Ex darf nicht bei der seiner Steuererklärung das Vorteil des Kinderfreibetrages nutzen.
              Und die Frage am Schluss was passiert, wenn er bei FA doch erklärt die Hälfte des Anspruches auf Kinderfreibetrag.

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                #8
                AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

                Dann werden die beteiligten Finanzämter sich von beiden Seiten Belege geben lassen, um damit zu einer einheitlichen Entscheidung zu kommen.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  AW: Kinderfreibetrag / geschiedene Eheleute

                  OK, dann versuchen wir einfach den kompletten Anspruch nehmen, im Zweifehlfall haben wir die Kontoauszüge.
                  Zuletzt geändert von MR85; 06.03.2014, 17:50.

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