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Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

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    Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

    Hallo Zusammen,
    Ich hoffe Ihr koennt mir in folgender Sache helfen, denn ich fuehle mich dabei wie in dem Irrenhaus bei Asterix&Obelix :-). Ich versuche beim Helfen zu helfen in dem ich hoffentlich gut strukturiere. Folgend sind die 2 Bereiche ("Der Fall" und meine "Fragen" mit entsprechenden Unterpunkten):

    Der Fall:
    1)Ich lebe in Deutschland und bekomme ab Juni 2014 im Alter von 35 eine Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz und aus Deutschland. Ich nenne mal keine Betraege, freue mich aber wenn fallweise vorhandene Betragsgrenzen erwaehnt werden.

    1a)Die Schweizerische Rente kommt zum einen aus einer betrieblichen Pensionskasse in der ich und mein Arbeitgeber einzahlen mussten, da sie zur sog. 2. Saeule in der Schweiz gehoert. Die Invaliden- bzw Erwerbsminderungsrente die die ich nun daraus bekommen werde, besteht zum einen aus einem gesetzlichen bzw obligatorischen Minimum und zum anderen aus einer Arbeitgeberfinanzierten Zulage in fast gleicher Hoehe.

    1b)Zum anderen kommt die Erwerbsminderungsrente aus einer staatlichen schweizerischen Erwerbsminderungsrente (dort noch Invalidenrente bzw IV genannt und als Teil der sog AHV bekannt).

    2) Evtl kommt zusaetzlich eine Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung (Bund)



    Meine Fragen:
    A)Zu welchem Anteil werden die obigen 3 Renten in Deutschland jeweils besteuert werden? (Ich hörte, dass verschiedene Renten nicht zu 100% besteuert werden sondern zum Betragsanteil. Ausserdem sagte man mir, dass es nach § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG einen Unterschied zwischen obligatorischen und ueberobligatorischen Renten gibt)

    B)Gibt es jemand im Forum der klug genug ist § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG in menschlich zu uebersetzen....Ich schaffe es trotz verschiedenster Text-Marker nicht ;-)

    C)Da die 2 schweizerischen Renten Brutto (also in voller Höhe) auf ein deutsches Konto gehen: Wie wird der Prozess der Steuerabgabe ablaufen – muss Mann am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und nachträglich für das ganze Jahr Steuern nachzahlen?

    D)Auf welches Steuerformular gehoeren die Schweizerischen Renten (Ich habe in R gesucht und frage mich ob es ausreicht "Auslaendische Versicherung" anzuklicken und in Zeile 4 den Bruttobetrag einzutragen)

    E)Wie würde die Besteuerung der Renten aussehen, wenn ich 60% des Jahres im außereuropäischen Ausland verbraechte? Ich hätte in diesem möglichen Szenario zwar einen Wohnsitz in Deutschland, aber wäre dann auch der steuerliche Wohnsitz in Deutschland (z.B. weil die Zahlungen auf das deutsche Konto gehen werden)?

    Danke fuer jede Hilfe und lasst mich wissen wenn ich etwas praezisieren muss.
    BG

    #2
    AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

    Hi Zusammen,
    kann keiner helfen? Muss ich bessere Infos liefern?
    Danke jeder Hilfe!

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      #3
      AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

      Hallo,

      in diesem Forum geht es um Hilfestellung im Umgang mit ELSTER-Produkten.
      Steuerberatung ist nur den entspr. Berufen oder Steuerhilfevereinen vorbehalten.
      Gruß, Basteltyp

      ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
      ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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        #4
        AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

        Das Thema ist wohl zu komplex und exotisch und hat zudem nicht direkt etwas mit ELSTER zu tun. Ist eher etwas für einen Steuerberater.

        Aber ich versuche mich trotzdem mal, ohne Gewähr!


        Zu A: "Ausserdem sagte man mir, dass es nach § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG einen Unterschied zwischen obligatorischen und ueberobligatorischen Renten gibt)"
        :::::
        Nun, wenn du nur den obligatorischen Anteil in deine Pensionskasse eingezahlt hast, dann musst du dir darum keinen Kopf zerbrechen. Aber ich habe definitiv auch schon gelesen, dass Erträge aus dem obligatorischen und überobligatorischen Anteil unterschiedlich besteuert werden.


        Zu C: "C)Da die 2 schweizerischen Renten Brutto (also in voller Höhe) auf ein deutsches Konto gehen: Wie wird der Prozess der Steuerabgabe ablaufen – muss Mann am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und nachträglich für das ganze Jahr Steuern nachzahlen?"
        :::::::
        So wird es sein, er muss definitiv eine Einkommenssteuererklärung machen. Also genug Geld für die Steuernachzahlung bereithalten.


        Zu D: "D)Auf welches Steuerformular gehoeren die Schweizerischen Renten (Ich habe in R gesucht und frage mich ob es ausreicht "Auslaendische Versicherung" anzuklicken und in Zeile 4 den Bruttobetrag einzutragen)"
        :::::::::
        Ja, aber natürlich in EUR umgerechnet. Es gibt offizielle Jahresumrechnungskurse von CHF in EUR. Oder du kannst auch die monatlichen nehmen, welche du beispielsweise hier findest: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Umrechnungskurse/umsatzsteuer_umrechnungskurse.html (Umsatzsteuer-Umrechnungskurse)


        Zu E: "E)Wie würde die Besteuerung der Renten aussehen, wenn ich 60% des Jahres im außereuropäischen Ausland verbraechte? Ich hätte in diesem möglichen Szenario zwar einen Wohnsitz in Deutschland, aber wäre dann auch der steuerliche Wohnsitz in Deutschland (z.B. weil die Zahlungen auf das deutsche Konto gehen werden)?"
        :::::
        Wenn du effektiv 60% im Ausland wohnst/aufhältst, dann würde ich deinen steuerlichen Wohnsitz dort sehen.

        Kommentar


          #5
          AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

          Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
          Hallo,

          in diesem Forum geht es um Hilfestellung im Umgang mit ELSTER-Produkten.
          Steuerberatung ist nur den entspr. Berufen oder Steuerhilfevereinen vorbehalten.
          Das ist wieder mal ein Beispiel von deutschem beamtenglaeubigen Verhalten.
          Leute wie Sie sollten mal im Ausland gelebt haben. Da braucht es derlei Berufe wie Steuerberater oder Hilfevereine nicht, weil die Steuererklaerungen einfacher sind und eine verstaendliche Anweisung beiliegt fuer den normalen Buerger.

          Habe sowohl in der Schweiz und zuletzt in Norwegen gelebt gehabt. In Norwegen bekommt jedermann Hilfe direkt vom "Finanzamt" schnell und unbuerokratisch ueber eine staatliche internettgefuehrte Plattform waehrend man hier beim Finanzamt noch umstaendlich auf ueberhebliche in beamtendeutsch abgefasste Antworten auf dem Postwege warten muss (hoert sich wie ein Entwicklungsland an). Dort wird man dann z. Teil auf eben die genannten Steuerberufe hingewiesen obwohl es im Bundesfinanzministerium heisst, dass jedermann das Recht hat, Auskunft vom zustaendigen Finanzamt zu verlangen!

          Das Steuerrecht hier gehoert auf den Misthaufen bzw. ausgemistet, wo selbst die sogenanten Steuerberufe nicht immer damit klarkommen.

          Ein muendiger Buerger sollte sich nicht vom Finanzamt einschuechtern lassen. Falls die nicht kundenfreundlich reagieren, weitermelden ans Bundesfinanzministerium.

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            #6
            AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

            Auskunft natürlich, aber keine Steuerberatung. Da würden sich als erstes die Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine beschweren. Auch die Servicecenter der FÄ werden da durchaus kritisch beäugt.

            Wem die Gesetze nicht gefallen, der muss sich an seinen Abgeordneten wenden, um diese zu ändern. Verwaltungsbashing hilft da nicht weiter.

            Das Bundesfinanzministerium wird in der Regel auch nichts zu den Finanzämtern sagen, da dies Behörden der Länder sind.

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              #7
              AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

              Die gestellten Fragen drehen sich eindeutig um die steuerliche Behandlung eines sehr schweren Themas (Doppelbesteuerungsabkommen).
              Für diesen Themenkomplex gibt es sogar in den Finanzämtern teilweise Sonderzuständigkeiten, da nicht jedem Mitarbeiter zugemutet wird sich damit auseinanderzusetzen.

              Du wirst also verstehen müssen, dass du hierzu in einem Anwenderforum für Anwenderprobleme mit dem System ELSTER keine vernünftige Antwort bekommen wirst.

              Darauf, dass du hier auf deine Frage auch keine Antwort bekommen darfst, wurde bereits hingewiesen.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 03.02.2015, 14:12. Grund: mal wieder Sauklaue :-)
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                Zitat von SIGGG1 Beitrag anzeigen
                Das ist wieder mal ein Beispiel von deutschem beamtenglaeubigen Verhalten.
                Leute wie Sie sollten mal im Ausland gelebt haben. Da braucht es derlei Berufe wie Steuerberater oder Hilfevereine nicht, weil die Steuererklaerungen einfacher sind und eine verstaendliche Anweisung beiliegt fuer den normalen Buerger.

                Habe sowohl in der Schweiz und zuletzt in Norwegen gelebt gehabt. In Norwegen bekommt jedermann Hilfe direkt vom "Finanzamt" schnell und unbuerokratisch ueber eine staatliche internettgefuehrte Plattform waehrend man hier beim Finanzamt noch umstaendlich auf ueberhebliche in beamtendeutsch abgefasste Antworten auf dem Postwege warten muss (hoert sich wie ein Entwicklungsland an). Dort wird man dann z. Teil auf eben die genannten Steuerberufe hingewiesen obwohl es im Bundesfinanzministerium heisst, dass jedermann das Recht hat, Auskunft vom zustaendigen Finanzamt zu verlangen!

                Das Steuerrecht hier gehoert auf den Misthaufen bzw. ausgemistet, wo selbst die sogenanten Steuerberufe nicht immer damit klarkommen.

                Ein muendiger Buerger sollte sich nicht vom Finanzamt einschuechtern lassen. Falls die nicht kundenfreundlich reagieren, weitermelden ans Bundesfinanzministerium.
                und warum wurde sich an einen thread vom 6.3.14.angehängt?

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                  #9
                  AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                  Hallo feelgood,

                  das ist genau der Gedanke und zur Problemlösung hat er auch nichts beigetragen........


                  ............aber ein mündiger Bürger kann sich ja überall äußern............

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Auskunft natürlich, aber keine Steuerberatung. Da würden sich als erstes die Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine beschweren. Auch die Servicecenter der FÄ werden da durchaus kritisch beäugt.

                    Wem die Gesetze nicht gefallen, der muss sich an seinen Abgeordneten wenden, um diese zu ändern. Verwaltungsbashing hilft da nicht weiter.

                    Das Bundesfinanzministerium wird in der Regel auch nichts zu den Finanzämtern sagen, da dies Behörden der Länder sind.

                    Sieht so aus, dass man es hier im Thread einerseits mit Beamten andererseits mit Steuerberatern oder dergleichen zu tun hat. Mann druecke dich mal etwas verstaendlicher aus, warum glaubst du sind deine deutschen Mitbuerger so beliebt in der Schweiz, abgesehen davon kann man Beamte abschaffen wie in anderen Laendern auch.

                    im uebrigen folgt hier bald ein Beitrag, der dem Mann, der das Thema hier angefangen hat konkret in seiner Sache weiterhelfen wird im Gegensatz zu manchen leeren "Beitraegen hier."

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                      Hallo,

                      ich würde mal davon ausgehen, dass der Threadersteller nach einem Jahr mittlerweile professionelle Hilfe für sein Problem erhalten hat.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                        NOCHMAL (mit feelgood): Ist Dir aufgefallen, dass der Beitrag fast ein Jahr (!) alt ist ? Ich denke, wir sind alle lebensnah genug um zu 98 % sicher zu spekulieren, dass der Beitragersteller sich nunmehr anderweitig Hilfe geholt hat bzw. sie nicht mehr braucht, da er den Bescheid schon bestandskräftig in Händen hat.

                        Und selbst wenn nicht, können wir uns ewig darüber unterhalten, ob das Steuerberatungsgesetz und / oder das deutsche Steuerrecht über den Haufen zu werfen ist oder nicht, Fakt ist aber, dass zumindest BIS DAHIN diese Gesetze gelten und zu beachten sind und i.ü. mit diesem Forumsthema nichts zu tun hat. Also lass es einfach gut sein.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                          Zitat von SIGGG1 Beitrag anzeigen
                          warum glaubst du sind deine deutschen Mitbuerger so beliebt in der Schweiz,
                          Warum, wegen Leuten wie dir?

                          Zitat von SIGGG1 Beitrag anzeigen
                          abgesehen davon kann man Beamte abschaffen wie in anderen Laendern auch.
                          Das ist Konsens in der Schweiz?

                          Zitat von SIGGG1 Beitrag anzeigen
                          im uebrigen folgt hier bald ein Beitrag, der dem Mann, der das Thema hier angefangen hat konkret in seiner Sache weiterhelfen wird im Gegensatz zu manchen leeren "Beitraegen hier."
                          Wir sind gespannt und hoffen, dass wir nicht ewig warten!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                            DFTT
                            nu is er wech

                            Bis 17:39 Uhr am 03.02.2015 in Wartestellung lauerte er in diesem Unterforum.
                            Hat der T. den Spass verloren?!
                            Zuletzt geändert von stiller; 03.02.2015, 18:05. Grund: bis 17:39 Uhr am 03.02.2015 in Wartestellung
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

                              Ich bleibe optimistisch, dass SIGGG1 Eier in der Hose hat und "im uebrigen folgt hier bald ein Beitrag, der dem Mann, der das Thema hier angefangen hat konkret in seiner Sache weiterhelfen wird im Gegensatz zu manchen leeren Beitraegen hier." ernst meint.

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