Hallo Zusammen,
Ich hoffe Ihr koennt mir in folgender Sache helfen, denn ich fuehle mich dabei wie in dem Irrenhaus bei Asterix&Obelix :-). Ich versuche beim Helfen zu helfen in dem ich hoffentlich gut strukturiere. Folgend sind die 2 Bereiche ("Der Fall" und meine "Fragen" mit entsprechenden Unterpunkten):
Der Fall:
1)Ich lebe in Deutschland und bekomme ab Juni 2014 im Alter von 35 eine Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz und aus Deutschland. Ich nenne mal keine Betraege, freue mich aber wenn fallweise vorhandene Betragsgrenzen erwaehnt werden.
1a)Die Schweizerische Rente kommt zum einen aus einer betrieblichen Pensionskasse in der ich und mein Arbeitgeber einzahlen mussten, da sie zur sog. 2. Saeule in der Schweiz gehoert. Die Invaliden- bzw Erwerbsminderungsrente die die ich nun daraus bekommen werde, besteht zum einen aus einem gesetzlichen bzw obligatorischen Minimum und zum anderen aus einer Arbeitgeberfinanzierten Zulage in fast gleicher Hoehe.
1b)Zum anderen kommt die Erwerbsminderungsrente aus einer staatlichen schweizerischen Erwerbsminderungsrente (dort noch Invalidenrente bzw IV genannt und als Teil der sog AHV bekannt).
2) Evtl kommt zusaetzlich eine Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung (Bund)
Meine Fragen:
A)Zu welchem Anteil werden die obigen 3 Renten in Deutschland jeweils besteuert werden? (Ich hörte, dass verschiedene Renten nicht zu 100% besteuert werden sondern zum Betragsanteil. Ausserdem sagte man mir, dass es nach § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG einen Unterschied zwischen obligatorischen und ueberobligatorischen Renten gibt)
B)Gibt es jemand im Forum der klug genug ist § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG in menschlich zu uebersetzen....Ich schaffe es trotz verschiedenster Text-Marker nicht ;-)
C)Da die 2 schweizerischen Renten Brutto (also in voller Höhe) auf ein deutsches Konto gehen: Wie wird der Prozess der Steuerabgabe ablaufen – muss Mann am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und nachträglich für das ganze Jahr Steuern nachzahlen?
D)Auf welches Steuerformular gehoeren die Schweizerischen Renten (Ich habe in R gesucht und frage mich ob es ausreicht "Auslaendische Versicherung" anzuklicken und in Zeile 4 den Bruttobetrag einzutragen)
E)Wie würde die Besteuerung der Renten aussehen, wenn ich 60% des Jahres im außereuropäischen Ausland verbraechte? Ich hätte in diesem möglichen Szenario zwar einen Wohnsitz in Deutschland, aber wäre dann auch der steuerliche Wohnsitz in Deutschland (z.B. weil die Zahlungen auf das deutsche Konto gehen werden)?
Danke fuer jede Hilfe und lasst mich wissen wenn ich etwas praezisieren muss.
BG
Ich hoffe Ihr koennt mir in folgender Sache helfen, denn ich fuehle mich dabei wie in dem Irrenhaus bei Asterix&Obelix :-). Ich versuche beim Helfen zu helfen in dem ich hoffentlich gut strukturiere. Folgend sind die 2 Bereiche ("Der Fall" und meine "Fragen" mit entsprechenden Unterpunkten):
Der Fall:
1)Ich lebe in Deutschland und bekomme ab Juni 2014 im Alter von 35 eine Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz und aus Deutschland. Ich nenne mal keine Betraege, freue mich aber wenn fallweise vorhandene Betragsgrenzen erwaehnt werden.
1a)Die Schweizerische Rente kommt zum einen aus einer betrieblichen Pensionskasse in der ich und mein Arbeitgeber einzahlen mussten, da sie zur sog. 2. Saeule in der Schweiz gehoert. Die Invaliden- bzw Erwerbsminderungsrente die die ich nun daraus bekommen werde, besteht zum einen aus einem gesetzlichen bzw obligatorischen Minimum und zum anderen aus einer Arbeitgeberfinanzierten Zulage in fast gleicher Hoehe.
1b)Zum anderen kommt die Erwerbsminderungsrente aus einer staatlichen schweizerischen Erwerbsminderungsrente (dort noch Invalidenrente bzw IV genannt und als Teil der sog AHV bekannt).
2) Evtl kommt zusaetzlich eine Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung (Bund)
Meine Fragen:
A)Zu welchem Anteil werden die obigen 3 Renten in Deutschland jeweils besteuert werden? (Ich hörte, dass verschiedene Renten nicht zu 100% besteuert werden sondern zum Betragsanteil. Ausserdem sagte man mir, dass es nach § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG einen Unterschied zwischen obligatorischen und ueberobligatorischen Renten gibt)
B)Gibt es jemand im Forum der klug genug ist § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG in menschlich zu uebersetzen....Ich schaffe es trotz verschiedenster Text-Marker nicht ;-)
C)Da die 2 schweizerischen Renten Brutto (also in voller Höhe) auf ein deutsches Konto gehen: Wie wird der Prozess der Steuerabgabe ablaufen – muss Mann am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen und nachträglich für das ganze Jahr Steuern nachzahlen?
D)Auf welches Steuerformular gehoeren die Schweizerischen Renten (Ich habe in R gesucht und frage mich ob es ausreicht "Auslaendische Versicherung" anzuklicken und in Zeile 4 den Bruttobetrag einzutragen)
E)Wie würde die Besteuerung der Renten aussehen, wenn ich 60% des Jahres im außereuropäischen Ausland verbraechte? Ich hätte in diesem möglichen Szenario zwar einen Wohnsitz in Deutschland, aber wäre dann auch der steuerliche Wohnsitz in Deutschland (z.B. weil die Zahlungen auf das deutsche Konto gehen werden)?
Danke fuer jede Hilfe und lasst mich wissen wenn ich etwas praezisieren muss.
BG
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