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Anlage N - Pendlerpauschale oder Reisekosten mit Verpflegungsmehraufwand?

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    Anlage N - Pendlerpauschale oder Reisekosten mit Verpflegungsmehraufwand?

    Hallo geschätzte Forenmitlgieder! Bin neu hier und hab folgendes Problem.

    Mein Arbeitgeber (Agentur) hat seinen Sitz in Stadt "A", zusätzlich noch ein Büro in Stadt "B". Ich selbst wohne in Stadt "B" und muss Montags und Dienstags zwecks Projektplanung und Wochenbesprechung nach "A" fahren (einfache Strecke: 100km, privater PKW). Die restlichen 3 Tage pro Woche bin ich im Büro in "B". Ich habe ein Notebook und mache ansonsten an beiden Standorten genau den gleichen Job.

    Bisher hab ich ins Formular einfach Beide Arbeitsstätten eingetragen und dann für die Fahrten nach "A" die Pendlerpauschale geltend gemacht. Soweit so gut. Ab diesem Jahr soll das aber nicht mehr gehen.

    Was ist jetzt meine regelmäßige Arbeitsstätte? Meiner Meinung nach ja "B", da ich da 3 von 5 Tagen sitze und es auch näher an meiner Wohnung liegt. Kann ich die beiden Fahrten nach "A" als Reisekosten absetzen? Und wie sieht es mit dem Verpflegungsaufwand aus? Fahre MO und DI 7:00 Uhr los und komme ca. 20 Uhr uhr heim. Vielleicht kann mir jemand nen Tipp geben?
    Zuletzt geändert von Bamboo; 06.03.2014, 15:07.

    #2
    AW: Anlage N - Pendlerpauschale oder Reisekosten mit Verpflegungsmehraufwand?

    würde ich auch so sehen.
    Verpflegungsmehraufwand: 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden
    Mfg

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