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Vorsorgeaufwendungen für private Kranken- und Pflegeversicherung

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    Vorsorgeaufwendungen für private Kranken- und Pflegeversicherung

    muß ich die gezahlten Beträge des Arbeitsamtes für die Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 34 (Zuschuss von dritter Seite) angeben? (ich bin privat versichert und war in 2013 6 Montet arbeitslos gemeldet)

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen für private Kranken- und Pflegeversicherung

    Hallo,
    du hast in der Zeit der Al weiterhin Beiträge zur PKV und PV geleistet ? Dann wohl ja. Hats du die Versicherungen für diese Zeit ruhen gelassen, dann wohl nicht. Bin mir da aber nicht wirklich sicher.
    Sind die Zahlungen des Arbeitsamtes als Zuschüsse deklariert ?

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen für private Kranken- und Pflegeversicherung

      danke für deine schnelle Antwort; hier die fehlenden Infos:

      du hast in der Zeit der Al weiterhin Beiträge zur PKV und PV geleistet ?
      Antwort: ja, ich habe weiterhin meine normalen Beiträge bezahlt

      Hats du die Versicherungen für diese Zeit ruhen gelassen, dann wohl nicht. Bin mir da aber nicht wirklich sicher.
      Antwort: nein; sie ist normal weitergelaufen

      Sind die Zahlungen des Arbeitsamtes als Zuschüsse deklariert ?
      Antwort: den Begriff Zuschuss habe ich hier nirgendwo gesehen

      Mir geht es darum: muss ich diese "Zuschüsse" in Zeile 34 oder an einer anderen Stelle angeben (angeben muss ich sie sicherlich)? Ich möchte nicht, dass sich diese "Zuschüsse" doppelt (für mich negativ) auswirken

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen für private Kranken- und Pflegeversicherung

        Zitat von HNostadt Beitrag anzeigen
        Mir geht es darum: muss ich diese "Zuschüsse" in Zeile 34 oder an einer anderen Stelle angeben (angeben muss ich sie sicherlich)? Ich möchte nicht, dass sich diese "Zuschüsse" doppelt (für mich negativ) auswirken
        Wenn, dann gehören sie dort rein. Sie sind vergleichbar mit den Zuschüssen, die ein Berenteter Arbeitnehmer zu seiner PKV und PV erhält.

        Kannst du sehen wer der Empfänger dieser Zahlungen ist ? Sind sie dir ausgezahlt worden ?
        Oder sind sie an eine gesetzliche KV und PV abgeführt worden. Dann wärst du unter Umständen "doppelt" versichert gewesen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.

        Zu meiner Erklärung: Du hast als Angestellter wegen der Höhe deines Gehaltes die Möglichkeit, zwischen ges. KV und PKV zu wählen. Du hast dich für die PKV entschieden und bleibst auch während deiner AL dabei, weil du in der ges. KV nicht versicherungspflicht bist.

        Das ist es doch eigentlich. Ja, die Zuschüsse gehören in die Zeile 34. Solte der Eintrag dort nicht richtig sein, belommt der Bearbeiter im FA einen entsprechenden Hinweis auf seinen Bildschirm. In jedem Fall den Bescheid kontrollieren.

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