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Auswärtstätigkeit (3 Monate)

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    Auswärtstätigkeit (3 Monate)

    Hi, bei einer Auswärtstätigkeit, die länger als 3 Monate geht, kann ich ja Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten 3 Monate geltend machen.

    Wie sieht das mit den Familienheimfahrten und Übernachtungskosten aus?
    Da kann ich alle Monate ansetzen, richtig?

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit (3 Monate)

    Eine Antwort hierauf wäre jetzt klare Steuerberatung, Stimmt's

    Den
    http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r9.11.html
    hättste sicher auch alleine gefunden, oder ?

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