Also so langsam nervt das Program.
Mache gerade das Jahr 2012
Also bin geschieden seid 2008
Mutter wohnt 300 km endfernt
meine Tochter lebt schon immer bei mir
Mutter zahlt kein Unterhalt noch etwas anderes für das Kind
Bei Anlage Kind bekomme ich aber jetzt immer die Fehlermeldung
AHW Abbruch-Hinweise
Berechnung
für 2012 über
Einkommensteuer
Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderfreibetrags lagen nicht während des ganzen Jahres
vor und es kann maschinell nicht erkannt werden, ob ein voller oder ein halber Kinderfreibetrag zu
gewähren ist, deshalb ist eine Steuerberechnung leider nicht möglich.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Man kann es gar nicht anders ausfüllen.
Was geht da gerade schief???
Mache gerade das Jahr 2012
Also bin geschieden seid 2008
Mutter wohnt 300 km endfernt
meine Tochter lebt schon immer bei mir
Mutter zahlt kein Unterhalt noch etwas anderes für das Kind
Bei Anlage Kind bekomme ich aber jetzt immer die Fehlermeldung
AHW Abbruch-Hinweise
Berechnung
für 2012 über
Einkommensteuer
Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderfreibetrags lagen nicht während des ganzen Jahres
vor und es kann maschinell nicht erkannt werden, ob ein voller oder ein halber Kinderfreibetrag zu
gewähren ist, deshalb ist eine Steuerberechnung leider nicht möglich.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Man kann es gar nicht anders ausfüllen.
Was geht da gerade schief???
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